AA

Dealer bekämpft mildes Urteil: "Erlebe es eh nicht"

Das Urteil wurde vom Richter als "Weihnachtsgeschenk" bezeichnet, ist dem Angeklagten aber zu hart.
Das Urteil wurde vom Richter als "Weihnachtsgeschenk" bezeichnet, ist dem Angeklagten aber zu hart. ©APA
2,5 Jahre Haft für kranken 57-Jährigen mit 19 Vorstrafen, der in Feldkirch im Ameisenverkauf mit Heroin und Kokain gehandelt hat.

Das Rote Kreuz hat den mit einer Infusion versorgten Angeklagten im Rollstuhl in den Verhandlungssaal gebracht. Der Lungenkranke verbüßt derzeit seine Haftstrafe aus einer früheren Verurteilung im Hohenemser Spital. Als gewerbsmäßiger und rasch rückfällig gewordener Drogendealer wurde der mit 19 Vorstrafen belastete Angeklagte nun am Landesgericht Feldkirch neuerlich verurteilt – dieses Mal zu zweieinhalb Jahren Gefängnis. Richter Karl Mayer bezeichnete als Vorsitzender des Schöffensenats die Sanktion bei einem Strafrahmen von ein bis zehn Jahren Haft als „Weihnachtsgeschenk“. Dennoch will der von Sanjay Doshi verteidigte Angeklagte das Urteil bekämpfen. Deshalb meldete auch Staatsanwalt Heinz Rusch Strafberufung an. „Es spielt keine Rolle“, sagte der kranke Frühpensionist, „ich erlebe es eh nicht mehr“. Nach einer vor zwei Jahren verhängten Gefängnisstrafe wegen Drogenhandels war der Feldkircher für nicht hafttauglich erklärt worden. Deshalb habe er gemeint, er habe einen Freibrief für neuerliche Straftaten, meinte der Staatsanwalt. Der Angeklagte habe in seiner Wohnung weiterhin Heroin und Kokain verkauft. Inzwischen aber bescheinige ihm ein neues Gutachten, tauglich für den Strafvollzug zu sein. „Jetzt ist Zahltag“, sagte der Ankläger in seinem Plädoyer. Die Weitergabe von 50 Gramm Heroin und 100 Gramm Kokain wurde dem Angeklagten vorgeworfen.

Das Schöffengericht ging beim Heroin jedenfalls von einer Reinsubstanz von über drei Gramm aus. Der Angeklagte behauptete, unschuldig zu sein. Er habe das Rauschgift weder verkauft noch selbst konsumiert. Zwölf Zeugen wurden zur Schöffenverhandlung geladen. Sie belasteten den 57-Jährigen. Hauptbelastungszeuge war ein verurteilter Drogenhändler. Er habe dem Angeklagten die angeklagten Mengen verkauft, sagte der 49-Jährige. Er ist im Juni 2010 verhaftet worden. Der Strafhäftling sagte, er habe noch drei Jahre abzusitzen. Mit dem Angeklagten sei er befreundet. Aus dem Gefängnis hat er dem Freund, als der wieder eingesperrt wurde, einen Brief geschickt: „Altes Haus, bist schon wieder im Mutterhaus.“ Auch Kleinabnehmer belasteten den Angeklagten. Ein Drogenfahnder der Polizeiinspektion Feldkirch hatte auf die jungen Konsumenten gewartet, die Besucher nach dem Verlassen des Hauses des Angeklagten durchsucht und bei ihnen Rauschgift gefunden.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Dealer bekämpft mildes Urteil: "Erlebe es eh nicht"