Bei der kostenlosen App kann man sowohl Lehrer als auch Schulen in verschiedenen Kategorien (von Unterricht des Pädagogen bis Sauberkeit des Hauses) mit einem bis fünf Sternen bewerten und zusätzlich auswählen, in welchen Bereichen man Verbesserungsbedarf sieht. Nutzer müssen sich per Handynummer registrieren, so sollen etwa mehrfache Bewertungen ausgeschlossen werden. Die App wurde in kurzer Zeit von mehreren 10.000 Nutzern heruntergeladen.
Hassnachrichten gegen Gründer
Nur vier Tage nach dem Start am 15. November wurde sie allerdings wieder vom Netz genommen. Der Grund laut den Betreibern: Hassnachrichten gegen den 18-jährigen App-Erfinder Benjamin Hadrigan. Die App ist nach wie vor nicht verfügbar. Die Betreiber suchen nach einem Weg, Hadrigan aus der Schusslinie zu nehmen, und führen dazu derzeit Gespräche. Voraussichtlich in einer Woche soll ein Zeitplan für die Wiedereinführung stehen, so eine Sprecherin auf APA-Nachfrage. Die Überprüfung der Datenschutzbehörde nennen die App-Betreiber übrigens "erwartbar, naheliegend und sinnvoll. Wir sehen dem Ergebnis mit Interesse entgegen".
Neben der Prüfung der Datenschutzbehörde ist derzeit auch ein von Bildungsministerium und Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) beauftragtes Gutachten in Arbeit: Der Datenschutzrechtsexperten Nikolaus Forgo von der Universität Wien soll darin u.a. klären, ob bei der Datenverarbeitung die Rechte aller Betroffenen gewahrt bleiben.
Auflagen oder Warnung möglich
Sollte die Datenschutzbehörde bei ihrem Prüfverfahren zur Lehrerbewertungs-App "Lernsieg" feststellen, dass diese die Datenschutz-Grundverordnung verletzt, kann sie den Betreibern Auflagen erteilen oder eine Warnung aussprechen. Die Behörde könnte außerdem ein Verwaltungsstrafverfahren eröffnen. Das habe man derzeit allerdings nicht vor, hieß es am Donnerstag auf APA-Anfrage.
Die Datenschutzbehörde erhebt nun u.a., woher die App-Betreiber die Daten der Lehrer haben, ob sichergestellt ist, dass nur aktuelle Daten verwendet werden und ob - etwa im Zuge der Registrierung samt Verifikation über die Handynummer - nicht mehr personenbezogene Daten verwendet werden als notwendig. Die Behörde hat für das Verfahren sechs Monate Zeit.
(APA)
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