Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne müssten ihre "Verzögerungsspielchen" nun beenden, hieß es bei einer gemeinsamen Pressekonferenz am Mittwoch, bei der die Grünen neuerlich ihr Fett abbekamen.
SPÖ-Vorsitzende Pamela Rendi-Wagner zeigte sich "maßlos enttäuscht", dass die Grünen versucht haben, der Volkspartei "die Mauer zu machen". Der VfGH habe aber mit seinem Erkenntnis, dass der U-Ausschuss im Umfang des ursprünglichen Verlangens von SPÖ und NEOS als eingesetzt gilt, die Bundesregierung in die "Schranken" gewiesen. "Gestern war ein guter Tag für Transparenz, Kontrolle und Anstand", so die SPÖ-Chefin. Der schwarz-grüne Versuch, mit "fadenscheinigen rechtlichen Argumenten" zuzudecken, was für die ÖVP unangenehm werden könnte, blieb erfolglos. Nun müsse man "so rasch wie möglich" mit der Aufklären beginnen.
NEOS empfindet Genugtuung
"Eine gewisse Genugtuung" verspürt NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger: Der VfGH-Spruch zeige, dass das Verlangen sorgfältig vorbereitet gewesen sei. Und Genugtuung verspüre man auch deswegen, da es nicht möglich war, "den Deckel draufzuhalten", so Meinl-Reisinger: "Dass die ÖVP kein Interesse an Aufklärung hat, ist klar und nachvollziehbar, dass die Grünen da mitgespielt haben nicht." Jetzt gelte es, "restlos aufzuklären, was unter Türkis-Blau gelaufen ist". Gewonnen sei noch nichts, denn die Regierungsparteien, die bis jetzt kein Interesse an Aufklärung hatten, werden jetzt auch keines haben. Der "Verzögerungsspielchen" habe man aber genug.
Laut Stephanie Krisper, NEOS-Fraktionsführerin im U-Ausschuss, beginnen die Fristen erst jetzt zu laufen. Bisher seien die Akten lediglich zum CASAG-Komplex geliefert worden, auf die restlichen - vor allem zu Ibiza - müsse man jetzt warten. Man hoffe dabei auch auf die "Konstruktivität der Regierungsparteien".
Krainer zolt VfGH-Chef Respekt
Auch ihr Gegenüber auf SPÖ-Seite, Jan Krainer, geht davon aus, dass die Regierungsparteien mit ihren Blockaden aufhören, damit man zumindest technisch "zügig" beginnen könne. Krainer zollte dem neuen VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter Respekt. Offensichtlich war es ihm wichtig, die 30-Tages-Frist einzuhalten, was "sicher nicht leicht" gewesen sei. Das "wesentliche Ergebnis" sei nun, dass man nicht nur untersuchen könne, wo mutmaßlich die FPÖ sondern auch die ÖVP drinnen steckt, so Krainer: "Auf alle jene Teile , die der ÖVP unangenehm sind, werden wir uns jetzt besonders konzentrieren."
Der Hintergrund
Dienstag wurde bekannt, dass der Ibiza-Untersuchungsausschuss in vollem von SPÖ und NEOS verlangten Umfang. Das hat der Verfassungsgerichtshof entschieden und Dienstagabend bekannt gegeben. Der Beschluss des Geschäftsordnungsausschusses des Nationalrats, in dem Teile des Verlangens mit der Mehrheit von ÖVP und Grünen für unzulässig erklärt worden waren, sei rechtswidrig, so der VfGH.
Gegenstand nicht abänderbar
Der Geschäftsordnungsausschuss könne die gänzliche oder teilweise Unzulässigkeit zwar feststellen, den im Verlangen bezeichneten Untersuchungsgegenstand aber nicht ändern (außer wenn alle stimmberechtigten Ausschussmitglieder zustimmen), heißt es seitens des Höchstgerichts. Im vorliegenden Fall habe der GO-Ausschuss das verfolgte politische Anliegen selbst gewichtet und den Gegenstand dieses Untersuchungsausschusses eigenständig gestaltet, was gegen die Verfassung verstoße, wenn es gegen den Willen der Minderheit erfolge.
(APA/ Red.)
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