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"Das Finanzamt Bregenz bezahlt die Geldstrafe"

Finanzamt hat den Betrag vom geständigen Steuerbetrüger schon erhalten.
Finanzamt hat den Betrag vom geständigen Steuerbetrüger schon erhalten. ©VOL.AT/Symbolbild
Feldkirch. Das Finanzamt hat 50.000 Euro aus der Beschlagnahme des Vermögens des geständigen Steuerbetrügers schon vor dem Prozess erhalten.

Gelacht hat der Verteidiger über seine eigene humoristische Umdeutung des Sachverhalts: “Das Finanzamt Bregenz bezahlt die Geldstrafe!” Amüsiert hat Martin Mennel am Ende des Strafprozesses am Landesgericht Feldkirch das scheinbar Paradoxe wiederholt: “Das Finanzamt bezahlt die Strafe.”Sein Mandant muss die über ihn wegen Steuerhinterziehung verhängte Strafe von 50.000 Euro nicht mehr bezahlen. Denn das Finanzamt hat den Betrag vom geständigen Steuerbetrüger schon erhalten. Dabei handelt es sich um zunächst beschlagnahmtes und jetzt wieder freigegebenes Vermögen des Angeklagten. Seine Bludenzer Bank hat die Gelder schon vor der Hauptverhandlung ans Finanzamt überwiesen.

Das Geld sei für die Bezahlung der Gerichtsstrafe bestimmt, sagte Privatbeteiligtenvertreter Walter Blenk vom Finanzamt. Das Gericht war zunächst anderer Meinung gewesen.

Der angeklagte Ex-Unternehmer gab zu, zwischen 2004 und 2012 insgesamt rund 350.000 Euro an Einkommen- und Umsatzsteuer nicht abgeführt zu haben. Davon blieb es im Ausmaß von etwa 300.000 Euro allerdings beim Versuch. Als vollendete Tat gilt das Vorenthalten von 54.000 Euro an Einkommensteuer. Dafür wurde der unbescholtene 48-Jährige wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 100.000 Euro verurteilt. Davon beträgt der unbedingte Teil eben 50.000 Euro. Die Ersatzfreiheitsstrafe hätte sich auf lediglich zehn Wochen Gefängnis belaufen. Den hinterzogenen Betrag von 54.000 Euro hat der aus dem Leiblachtal in die Schweiz verzogene Arbeitslose dem Finanzamt zu bezahlen. Das Urteil, das der geständige Ex-Selbstständige annahm, ist nicht rechtskräftig.

Bis zum Dreifachen der hinterzogenen Summe hätte die Strafe ausfallen können. Der Schöffensenat blieb jedoch am unteren Rand des Strafrahmens, wie dessen Vorsitzender Richter Othmar Kraft anmerkte. Das deshalb, weil Geld sichergestellt worden sei und der Beschuldigte zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen habe.

Kein Schlussplädoyer

Die Strafverhandlung war in wenigen Minuten beendet. Denn der Verteidiger sagte, “die Anklageschrift ist richtig”. Mennel kam gar nicht mehr dazu, ein Schlussplädoyer zu halten. “Der Verteidiger beantragt ein mildes Urteil”, sprach Richter Kraft in sein Diktiergerät. Der Verteidiger nahm das verblüfft und amüsiert mit einem Wort zur Kenntnis: “Danke.”

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