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Das bringt 2021: Verbesserungen für Beamten-Familien

Papamonat wird von 28 auf 31 Tage erhöht.
Papamonat wird von 28 auf 31 Tage erhöht. ©Unsplash/Hays
Verbesserungen bringt das neue Jahr für Beamten-Familien. So wird die Dauer des Frühkarenzurlaubs ("Babymonat") von 28 auf bis zu 31 Tage erhöht. Das bedeutet eine Angleichung an den "Papamonat" in der Privatwirtschaft.

Darüber hinaus gibt es nun für die Pflege eines Kindes mit Behinderung unabhängig von dessen Alter eine zweite Woche Pflegefreistellung. Diese gilt für alle, die mit dem Kind im gleichen Haushalt leben. Mehr Geld gibt es im Mutterschutz.

1,45 Prozent Gehaltserhöhung

Die Gehaltserhöhung für alle öffentlich Bediensteten macht mit 1. Jänner 1,45 Prozent aus. Damit wird im Gleichklang mit anderen großen Berufsgruppen wie den Metallern oder Handelsangestellten die Inflation abgegolten. Diese Gehaltserhöhung bekommen die rund 226.000 Beschäftigte beim Bund (Beamte und Vertragsbedienstete), die meisten Bundesländer haben bereits angekündigt, diesen Abschluss wie meist üblich auch für die insgesamt rund 300.000 Mitarbeiter im Landes- und Gemeindedienst zu übernehmen.

"Babymonat" ausgedehnt

Der von 28 auf 31 Tage ausgedehnte "Babymonat" ist nicht nur dem "Papamonat" in der Privatwirtschaft angeglichen. Die Regelung im öffentlichen Dienst ist auch flexibler, da kein gesamter Monat genommen werden muss. Die Frist für die Meldung ist mit einer Woche deutlich kürzer als in der Privatwirtschaft, wo man den "Papamonat" drei Monate davor melden muss.

Polizistinnen profitieren

Finanzielle Verbesserungen gibt es auch für werdende Mütter. Beamtinnen bekommen bisher während des Mutterschutzes zwar die Grundbezüge und Zulagen weiter bezahlt. Neu ist nun aber, dass sie auch die sogenannten Nebengebühren weiter erhalten. Darunter ist all jenes zu verstehen, was "über den Normalbetrieb hinaus" geleistet wird, also etwa Überstundenvergütungen, Bereitschaftsdienstentschädigungen, Journaldienstgebühren, Erschwerniszulagen - und im Exekutivbereich auch eine pauschal berechnete "Vergütung für besondere Gefährdung". Deshalb werden auch vor allem Polizistinnen von der Neuregelung profitieren. Für Vertragsbedienstete im Mutterschutz, die so wie in der Privatwirtschaft Wochengeld bekommen, wird die Differenz zum Bezug, den sie als Beamtin erhalten würden, ausgeglichen.

Telearbeit wird im öffentlichen Dienst flexibler. Bisher war Telearbeit anlassbezogen nur punktuell, d.h. tageweise möglich. Aufgrund der Corona-Krise ist Telearbeit "anlassbezogen" nun auch für einen längeren Zeitraum hinweg möglich.

Wieder einmal neue Bestimmungen gibt es auch für die Anrechnung von Vordienstzeiten, die für die Gehaltseinstufung maßgeblich sind. In Anlehnung an ein EuGH-Urteil wird zwischen "gleichwertigen" und "nützlichen" Berufstätigkeiten vor Eintritt in den öffentlichen Dienst unterschieden, wobei in Bezug auf nützliche Berufserfahrungen die erst vor Kurzem abgeschaffte Anrechnungs-Höchstgrenze von zehn Jahren wieder eingeführt wird. Gleichwertige Berufstätigkeiten werden weiterhin zur Gänze angerechnet, dabei müssen die Aufgaben im Rahmen der Vortätigkeit zu mindestens 75 Prozent der Arbeitsplatzbeschreibung des neuen Jobs entsprechen.

Burn-out im Richteramt vermeiden

Richterinnen und Richtern bekommen ab. 1. Jänner die Möglichkeit, ihre Auslastung ab dem 55. Lebensjahr herabsetzen zu lassen, und zwar um 25 Prozent nach Vollendung des 55. Lebensjahres sowie um 25 bzw. 50 Prozent nach Vollendung des 60. Lebensjahres. Damit will man vorzeitigen Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit bzw. Burn-out vorbeugen.

(APA)

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