Auch der Kreis jener Stellen, die das 2016 installierte Kontoregister abfragen dürfen, wird erweitert. Es wird zudem die Amtshilfe in Steuersachen zwischen Bankenaufsehern (FMA) und Finanz erleichtert.
Geldwäscherei und Steuerbetrug
Ziel der neuen Regeln ist die Verfolgung krimineller Aktivitäten wie Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung schwerer Straftaten sollen erleichtert werden. Und es geht darum, Steuerbetrug hintanzuhalten, namentlich eine mehrfache Erstattung der Kapitalertragssteuer.
Künftig haben die Geldwäschemeldestelle und das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) digitalen Zugriff auf die Daten über Konten. Zudem sollen die nationale Zusammenarbeit und der Informationsaustausch verbessert werden, und die Geldwäschemeldestelle soll die Möglichkeit erhalten, Warnmeldungen an Kredit- und Finanzinstitute zu übermitteln.
Kontoregister seit 2016
Das zentrale Kontoregister wurde mit 1. Oktober 2016 eingeführt und soll Behörden darüber Auskunft geben, welche Konten, Sparbücher und Wertpapierdepots eine Person in Österreich hat. Der Kontostand wird dabei nicht übermittelt.
(APA)
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