Diese Maßnahme gilt nun bis Ende 2021, wie kürzlich beschlossen wurde. So wurde etwa der ohnehin bereits ermäßigte Steuersatz auf Logis in Höhe von 10 Prozent Anfang Juli auf 5 Prozent halbiert.
Verlängerung bis Ende 2021
Die als Coronahilfe für Unternehmen gedachte temporäre Senkung der unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze auf einheitlich 5 Prozent war Ende Juni in einer Sondersitzung des Nationalrates einstimmig beschlossen worden. Ursprünglich sollte die Steuersenkung befristet von Anfang Juli bis 31. Dezember 2020 wirksam sein.
Der niedrige Steuersatz gilt unter anderem für Speisen und Getränke in der Gastronomie, für Kino- und Theaterkarten, Bücher, Zeitungen, Kunstwerke, Naturparks, Zoos und Zirkusveranstaltungen. Er kommt nicht bei der gewerblichen Beherbergung zum Tragen, sondern auch bei Privatzimmervermietungen bzw. der Überlassung von Ferienwohnungen. Die Umsatzsteuer von 5 Prozent findet sowohl in Gasthäusern und Bars als auch in Schutzhütten Anwendung. Weiters sind Fleischer, Bäcker und Konditoren von der Mehrwertsteuersenkung umfasst, wenn sie Speisen und Getränke verkaufen. Der Steuersatz gilt nicht nur für Bars, sondern etwa auch für Schutzhütten.
Auch Bücher, Broschüren, Bilder- und Malbücher, Noten und kartographische Erzeugnisse aller Art sind von der befristeten Ermäßigung betroffen. Umsätze aus der Tätigkeit als Künstler, Theater- und Musikveranstaltungen sowie Filmvorführungen und der Museenbetrieb sind ebenfalls inkludiert. Ferner gilt der ermäßigte Steuersatz für die Einfuhr von Kunstgegenständen wie Gemälden, Tapisserien oder Originalerzeugnissen der Bildhauerkunst sowie von Fotografien.
Rund 1,5 Mrd. Euro Entlastung
Insgesamt sollen Kultur und Tourismus um rund 1,5 Mrd. Euro entlastet werden, um Insolvenzen zu vermeiden. Die bereits ermäßigte Umsatzsteuer auf touristische Übernachtungen war per 1. November 2018 unbefristet von 13 auf 10 Prozent zurückgenommen worden und heuer im Juli dann - temporär bis Ende 2021 - auf 5 Prozent nochmals weiter nach unten gesetzt.
In Österreich gibt es - in Nicht-Krisenzeiten - drei verschiedene Mehrwertsteuersätze: Die sogenannte normale Mehrwertsteuer beträgt 20 Prozent. Daneben wurden die beiden ermäßigten Mehrwertsteuersätze von 13 Prozent und 10 Prozent festgelegt, die je nach Warengruppe zur Anwendung kommen. Mit 10 Prozent besteuert sind normalerweise etwa Lebensmittel, Miete, Personentransporter. Büchern oder Zeitungen.
(APA)
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