Bis 1.400 Euro fällt die Steigerung auf zuletzt 1,5 Prozent linear ab, ab 2.333 Euro wird sie mit einem Fixbetrag von 35 Euro gedeckelt.
Mindestpensionen erhöht
Die Mindestpensionen werden ebenfalls um 3,5 Prozent erhöht. Für Alleinstehende erhöht sich die Ausgleichszulage damit um 33,83 Euro auf 1.000,48 Euro. Für Ehepaare gibt es künftig 1.578,36 Euro Ausgleichszulage (bisher 1.472 Euro). Pro Kind erhöhen sich die Werte um 154,137 Euro.
Höhere Geringfügigkeitsgrenze
Die Geringfügigkeitsgrenze wird um 15,20 Euro auf 475,86 Euro monatlich angehoben. Für Frühpensionisten bedeutet dies, dass sie bis zu diesem Betrag dazuverdienen dürfen, ohne den Ruhensbezug zu verlieren.
Die Deckelung mit dem Fixbetrag von 35 Euro ab einer Pensionshöhe von 2.333 Euro gilt auch für Luxus- oder Zusatzpensionen aus dem (halb)staatlichen Bereich, die dem Sonderpensionenbegrenzungsgesetz unterliegen. Davon betroffen sind mehrere tausend Personen u.a. bei der Nationalbank, den ÖBB, in der E-Wirtschaft, in den Kammern und Sozialversicherungen sowie in ausgelagerten Gesellschaften der Länder.
Mindestsicherung steigt
Von der kräftigen Erhöhung der Mindestpensionen profitieren auch die Bezieher von Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung, weil sich deren Höhe am Ausgleichszulagenrichtsatz orientiert. Das bedeutet, dass auch die Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe von 917,35 Euro um 3,5 Prozent auf 949,46 Euro steigt.
100 Euro Einmalzahlung
Zusätzlich werden für Bezieher von Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung 100 Euro als Einmalzahlung für jedes im gleichen Haushalt lebende Kind sowie bis zu 100 Euro als Einmalzahlung pro Haushalt als Energiekostenzuschuss ausgezahlt.
(APA)
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