Wer sich ab Jahresbeginn 2019 ein Wertkartenhandy zulegt, muss dieses registrieren lassen. Für bestehende Nutzer ist der 1. September der Stichtag. Wer sich bis dahin nicht registriert, kann die Karte nicht mehr aufladen, kann aber weiter angerufen werden. Details sind noch nicht bekannt, die Mobilfunker hoffen auf eine rasche Klärung.
Registrierung von Wertkartenhandys
Nach jetzigen Stand der Dinge muss die Registrierung in den Handyshops erfolgen. Der Besitzer der Wertkarte muss persönlich vorbei kommen, einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen und entweder die SIM-Karte oder den PUK-Code bei sich haben.
Hintergrund ist eine Gesetzesänderung im Zuge des sogenannten Sicherheitspakets vom Anfang des Jahres 2018. Die Strafverfolgung soll dadurch leichter werden. Denn abhören kann man Wertkartenhandys schon jetzt, wie beispielsweise Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (ÖVP/FPÖ) erfahren musste. Als er den Verdacht hegte, dass er von den Ermittlungsbehörden in der Causa Buwog abgehört wird, legte er sich mehrere Wertkartenhandys zu – ein Polizist seines Personenschutzes als Minister habe ihm nämlich gesagt, dass diese abhörsicher seien. Was sich als falsch herausstellte.
Roaming im Ausland
Roaming wird sich 2019 noch einmal vergünstigen, geplant ist die Festlegung von Preisobergrenzen für Gespräche aus den Heimatnetzen ins Ausland. Da es dabei um Großhandelspreise geht, wird der Endkunde nur indirekt etwas bemerken. Für ihn werden sich voraussichtlich die Datenmengen bei gleichbleibenden Preisen erhöhen.
(APA/Red)
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