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Das bringt 2019 - Neues Waffengesetz tritt in Kraft

©APA/Themenbild
Das mit Jahresbeginn gültige Waffengesetz bringt durch die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie eine Reihe von Verschärfungen, aber auch Erleichterungen.

So werden Magazine mit großer Kapazität verboten, der Altbesitz bleibt jedoch legal. Dafür dürfen Jäger Schalldämpfer verwenden, um ihr Gehör zu schonen, und Waffen der Kategorie B bei der Jagd führen. Der Altbestand an großen Magazinen (mehr als 20 Schuss bei Pistolen und mehr als zehn bei halbautomatischen Gewehren) muss binnen zwei Jahren gemeldet werden, der Besitz bleibt gesichert. Unter bestimmten Voraussetzungen und wenn entsprechende Bewerbe in einem Sportschützenverein geschossen werden, dürfen sie auch neu gekauft werden. Durch regelmäßiges Training können Sportschützen die Zahl der erlaubten Waffen der Kategorie B (vor allem Pistolen, Revolver und halbautomatische Gewehre) im Laufe von 20 Jahren auf zehn Stück erhöhen.

Sichere und effektive Nachsuche

Jägern werden Schallmodulatoren (“Schalldämpfer”) erlaubt, um Gehörschäden zu verhindern, wobei entgegen von Hollywoodmythen der Schussknall weiterhin deutlich hörbar bleibt. Und die Kombination einer gültigen Waffenbesitz- und Jagdkarte berechtigt auch das Führen einer Waffe der Kategorie B zur Ausübung der Jagd. Dies ermöglicht den Weidmännern eine sichere und effektive Nachsuche. Justizwachebeamten und Militärpolizisten wird wie “normalen” Polizisten ermöglicht, Pistole oder Revolver in der Freizeit zu führen.

Erweitert wird das Waffenverbot für Drittstaatenangehörige. Bisher waren für Asylwerber oder Asylberechtigte nur Schusswaffen nicht zulässig, zukünftig umfasst das Verbot alle Formen von Waffen – also auch Stich- und Hiebwaffen. Beim Mitführen eines Messers droht eine Geldstrafe, bei Nichteinbringung Haft. Betroffen sind nur Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in der Alpenrepublik haben, also keine Touristen.

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