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Das bringt 2013: Überblick über wichtige rechtliche Neuerungen

Familienzuschuss des Landes erfährt mit Jahresbeginn 2013 eine Verbesserung.
Familienzuschuss des Landes erfährt mit Jahresbeginn 2013 eine Verbesserung. ©APA (Themenbild)
Bregenz  – Am 1. Jänner 2013 treten einige wichtige legistische bzw. förderungs- oder verwaltungsmäßige Neuerungen in Kraft, die für die Bürgerinnen und Bürger in Vorarlberg relevant sind.

Erhöhen werden sich zu Jahresbeginn etwa die Fördersätze für Pflegeeltern. Ein 2,8-prozentiges Plus wird es auch bei den Mindestsicherungssätzen geben. Eine Indexanpassung und weitere Verbesserungen gibt es darüber hinaus beim Familienzuschuss des Landes, berichtet Landeshauptmann Markus Wallner.

   Das Jugendwohlfahrt-Pflegegeld setzt sich zusammen aus dem “Regelbedarfssatz” und aus der Betreuungspauschale, die um 1,8 Prozent erhöht wird. Diese Erhöhung der Richtsätze wird sich mit einem Mehraufwand von rund 35.000 Euro niederschlagen, erklärt Landeshauptmann Wallner. Profitieren werden die rund 300 betroffenen Pflegeverhältnisse, die in Vorarlberg gemeldet sind.

   Bei der Erhöhung der Mindestsicherung rechnet Wallner mit Mehrausgaben von rund 483.000 Euro. Gedeckt werden die Kosten ebenso wie beim Jugendwohlfahrt-Pflegegeld aus dem Sozialfonds, den das Land und die Vorarlberger Gemeinden im Verhältnis von 60:40 finanziell speisen. “Es geht uns darum, auch in Zukunft dort zu helfen, wo Unterstützung erforderlich ist”, bekräftigt der Landeshauptmann. “Der Armutsgefährdung soll auch weiterhin gezielt und entschlossen mit aller Kraft die Stirn geboten werden”, ergänzt Soziallandesrätin Greti Schmid.

Familienzuschuss

   Der Familienzuschuss des Landes erfährt mit Jahresbeginn 2013 wieder eine Verbesserung. Sowohl die Zuschussbeträge als auch die für die Bemessung des Zuschusses relevanten Pro-Kopf-Einkommensgrenzen werden erhöht. 2012 hatte das Land Vorarlberg rund drei Millionen Euro für Familienzuschüsse vorgesehen, 2013 sind rund 400.000 Euro mehr budgetiert. Der Höchstzuschuss wird künftig 473 Euro im Monat betragen (bisher 459,20 Euro). Außerdem werden durch die Anhebung des Höchsteinkommens um vier Prozent zusätzliche Familien in den Genuss des Familienzuschusses kommen. “Damit unterstreichen wir einmal mehr die besondere Wertschätzung, die das Land den unverzichtbaren Leistungen unserer Familien entgegenbringt”, betonen Landeshauptmann Wallner und Landesrätin Schmid.

Verbesserungen bei Wohnbauförderung

   Im neuen Jahr kommt es zu einer Anpassung der Einkommensgrenzen nach oben. Wird ein Wohngebäude von einem privaten Bauträger und einer gemeinnützigen Bauvereinigung gemeinsam errichtet und werden andere bestimmte Voraussetzungen erfüllt, so erhöht sich auch der Förderungssatz für Käufer der privaten Eigentumswohnungen für die Förderstufen 3 und 4 um zehn Prozent, für die Förderstufe 5 sogar um 15 Prozent. Im Bereich der Wohnhaussanierung kann künftig auch eine Gesamtsanierung in zwei Etappen gemacht werden. Dazu muss ein Gesamtsanierungskonzept im Rahmen einer Sanierungsberatung erstellt werden und die zweite Etappe muss innerhalb von sechs Jahren nach dem Erstantrag abgeschlossen sein. Attraktiver gestaltet wurde außerdem der Zuschuss, der bei der Errichtung von Erlebnisräumen in Wohnanlagen gewährt wird. Zur Inanspruchnahme der Förderung ist ein Konzept über die Betreuung und Verwaltung des Erlebnisraumes vorzulegen. “Damit werden mit der Landes-Wohnbauförderung auch im Jahr 2013 starke Impulse gesetzt”, betont Wohnbaureferent Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser.

Weitere Neuerungen

   Per Gesetzesänderung wird die Gleichbehandlung unehelicher Kinder weiter forciert, informiert Legistik-Landesrätin Bernadette Mennel. Ab 1. April 2013 können zudem Kinder, Ehegatten und auch ganze Familien einen unter Verwendung der Namen von zwei Personen gebildeten Doppelnamen bekommen. Um unübersichtliche Namensketten zu vermeiden, kann aber nur ein aus zwei Teilen bestehender Name ausgewählt werden. Kinder von nicht verheirateten Eltern können dann auch den Familiennamen des Vaters übernehmen. Unter diese neue Regelung fallen Kinder, deren Geburt oder Annahme an Kindesstatt nach dem 31. März 2013 beurkundet wird.

   Verbessern werden sich zudem die Rahmenbedingungen bei der gemeinsamen Obsorge. Nicht miteinander verheirateten Eltern wird der Weg in die gemeinsame Obsorge dadurch erleichtert, dass sie entsprechende Erklärungen gemeinsam und persönlich beim Standesamt abgeben können. Den Eltern wird damit der Weg zum Gericht erspart und die Möglichkeit eröffnet, beim Standesamt Geburtsbeurkundung und Obsorgeregelung zu erledigen.

   Am 19. Jänner 2013 tritt die neue Führerscheingesetz-Novelle in Kraft. Neu ausgestellte Führerscheine sind ab diesem Zeitpunkt nur mehr 15 Jahre gültig. Aus Sicherheitsgründen muss das Dokument dann ohne neuerliche Prüfung, auch ohne ärztliches Gutachten, neu ausgestellt werden. Für bestehende Führerscheine ändert sich nichts. Änderungen wird es 2013 auch in Sachen Führerschein-Computerprüfung geben. Es wird ein Basismodul “Grundwissen” geschaffen, das positiv absolviert werden muss. Es beinhaltet die bisherigen allgemeinen Fragen. Dazu kommen “klassenspezifische Module”, die neben diesem Basismodul zu absolvieren sind. Anstelle eines Mopedausweises wird künftig eine Lenkberechtigung erforderlich sein.

   In Kraft treten wird mit Jahresbeginn zudem das vom Vorarlberger Landtag verabschiedete Parteienförderungsgesetz, welches die Förderung der im Landtag vertretenen Parteien sowie der Landtagsklubs strenger fasst. Es beinhaltet umfassende Rechenschaftspflichten der Parteien. Kontrolliert wird durch unabhängige Wirtschaftsprüfer. Bei Spenden gibt es hinkünftig strenge Richtlinien. Ein absolutes Verbot gilt bei anonymen Spenden, Verstöße können sanktioniert werden. Damit wurden in Vorarlberg deutlich strengere Regelungen als im Bund verankert.

(VLK)

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