Mit dem heurigen Jahr ändert sich einiges beim Umgang mit dem “Lohnsteuerausgleich”, der Arbeitnehmerveranlagung: Wenn diese nicht vonseiten der Arbeitnehmer selbst beantragt wird, wird diese nun heuer erstmals vonseiten des Finanzministeriums selbstständig berechnet. Wer also auf die Arbeitnehmerveranlagung vergisst, sollte künftig dennoch Geld vom Staat zurück erhalten.
Spenden werden künftig vom Empfänger gemeldet
Gleichzeitig müssen die Arbeitnehmer gewissen Sonderausgaben nicht mehr selbst bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen – da es die Zahlungsempfänger tun. Darunter fällt der Kirchenbeitrag, Nachzahlungen zur gesetzlichen Pensionsversicherung und Spenden an registrierte Organisationen.
Antworten auf Ihre Fragen
Arbeiterkammer-Experte Wolfgang Bahl beantwortete im VOL.AT-Livechat Ihre Fragen zur Lohnsteuer und Arbeitnehmerveranlagung.
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