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Darfs ein bisserl mehr sein?

"Tara" ist kein fernöstliches Brettspiel, sondern die Bezeichnung für das Gewicht einer Verpackung. Bei Frischware besteht sie meist aus Papier oder aus Kunststoffbechern.

Diese Verpackung wird beim Einkauf beinahe selbstverständlich mitgewogen. Das macht sie teuer wie Parmaschinken oder Shrimps – und ärgert die Konsumenten.

Das Problem ist ebenso alt wie aktuell: Ob im Supermarkt, im Delikatessengeschäft oder beim Metzger – wer offen kauft, zahlt mehr für weniger Ware. Denn aus hygienischen Gründen wird beim Verkauf von Frischwaren eine Verpackung um die Ware gelegt. So weit, so selbstverständlich. Doch ebenso selbstverständlich wird hierzulande so getan, als wäre die Verpackung Teil der Ware und damit auch wie diese zu verrechnen. Papier kostet dann so viel wie z. B. Parmaschinken, Kunststoffbecher so viel wie Shrimps. Vor allem bei kleineren Mengen, wie sie häufig gekauft werden, geht das ordentlich ins Geld.

Händler argumentieren meist damit, dass das Verpackungsmaterial bei allen Produkten Teil der Preiskalkulation sei. Auch bei Cornflakes zahle man für die Schachtel, bei Joghurt für den Becher oder bei Gurken für das Glas. Das ist schon richtig. Die gängige Praxis sorgt aber für die paradoxe Situation, dass der Kunde vor Ihnen für das Papier den Preis einer billigen Wurst bezahlt, während Ihnen beim Kauf von Parmaschinken ein Vielfaches für ein und dasselbe Papier verrechnet wird. Zwar wird sich nicht jeder, der ein Produkt mit einem Kilopreis jenseits der 25-Euro-Marke kauft, an einem Bogen Papier stören – und dennoch: Die Zahl der Anfragen und Beschwerden bei der AK-Konsumentenberatung zeigt, dass diese Praxis viele Konsumenten ärgert.

Bis zu 63 Cent fürs Papier

Vor allem bei hochpreisigen Produkten kann die Verpackung ganz schön ins Gewicht fallen. Die AK Vorarlberg machte die Probe aufs Exempel und kaufte bei verschiedenen Supermärkten und Delikatessengeschäften ein. In einem Fall wurden für 130 Gramm Parmaschinken 3,63 Euro bezahlt. Die Verpackung wog fast 26 Gramm und kostete damit 63 Cent, das sind immerhin 17 Prozent des Gesamtpreises. Ähnliches zeigte sich bei Shrimps: Für elf Dekagramm der Meerestiere waren 5,40 Euro zu berappen. Anteil der Verpackung: 59 Cent! Hätte der Verkäufer nach dem Auflegen der Verpackung auf die Waage die Tara-Taste gedrückt, wären statt der 5,40 nur 4,81 Euro zu zahlen gewesen. Aber auch bei weniger exklusiven Produkten wie etwa Karreespeck „rechnet“ sich die Verpackung: 126 Gramm gekauft, 38 Cent Verpackungskosten – das sind in alter Währung 5,23 Schilling!

Beispiel Schweiz

Dass es auch anders geht, zeigt ein Blick über die Grenze: In der Schweiz wurde schon vor Jahren ein Kompromiss gefunden. Seit 1972 können sich die eidgenössischen Konsumenten auf die Deklarationsverordnung berufen. Diese schreibt vor, dass bei offen verkauften Waren das Verpackungsmaterial nicht mehr als 3 Prozent des Warengewichtes ausmachen darf. Nur unter dieser Voraussetzung darf die Verpackung zur Ware dazugerechnet werden. Umgelegt auf unseren Parmaschinkenkauf hätte die Verpackung dann also nur 3,9 und nicht 26 Gramm wiegen dürfen.

AK-Tipps

  • Bestehen Sie darauf, dass die Tara-Taste gedrückt wird, nachdem die Verpackung (Papier, Plastikbecher) auf die Waage aufgelegt wurde. Wird dies verweigert, hilft vielleicht eine Diskussion mit dem Geschäftsleiter weiter.
  • Wer nicht diskutieren will, kann sich immer noch ein anderes Geschäft suchen. Es gibt Betriebe, die anbieten, dass die Verpackung von zu Hause mitgebracht werden kann und kein Verpackungsmaterial mitverrechnet wird. (Quelle: AK Vorarlberg)
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