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Darabos-Bestellung rechtlich korrekt

Bestellung des Alt-Zivildieners Darabos zum Verteidigungsminister ist rechtlich gesehen völlig korrekt. "Um Minister zu werden braucht man keine Qualifikation oder Ausbildung".

Es gäbe keine Ausschlussgründe, außer einer Sperre nach einer Freiheitsstrafe. Theoretisch könne „auch ein Bischof“ Verteidigungsminister werden.

Kritik an der Bestellung von Darabos kam zuletzt vom BZÖ. Ex- Verteidigungsminister Scheibner hatte gemeint, dass ein Verteidigungsminister zumindest den Grundwehrdienst geleistet haben sollte und Darabos in Zukunft Einsatzbefehle geben müsse, „den er mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann“. Scheibner hatte Darabos aufgefordert sich zu überlegen, „ob hier eine Unvereinbarkeit besteht oder ob er damals vor der Kommission gelogen hat“.

Das Gesetz jedenfalls sieht keine Unvereinbarkeit. Minister könne jeder werden, der auch als Abgeordneter zum Nationalrat gewählt werden kann, erklärte Mayer. Es gebe auch keine Ausschlussgründe, einzig bei einer Verurteilung zu einer Haftstrafe von mehr als einem Jahr gebe es eine Sperrfrist von sechs Monaten nach Vollzug der Strafe. „Dabei spielt es keine Rolle, was man verbrochen hat“, sagte Mayer. Allerdings sei nicht alles was rechtlich korrekt ist, auch politisch argumentierbar, so Mayer.

Grundsätzlich könne jedenfalls jeder Minister werden, auch ein Bischof, ein Straßenkehrer oder eine Stripteasetänzerin, so Mayer. Gleiches gelte auch für den Bundeskanzler, einzig beim Präsidenten gebe es Beschränkungen. Das Staatsoberhaupt muss über 35 Jahre alt sein und darf keinem ehemaligen Herrscherhaus, etwa den Habsburgern, angehören.

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