An Halloween wird das typische Häuserklingeln mit dem Satz „Süßes oder Saures“ zelebriert. Das Problem dabei ist, dass die sauren Streiche oftmals über die Stränge schlagen. Dann gelten die Taten nicht mehr als harmlos, sondern fallen in den Bereich der Sachbeschädigung und haben strafrechtliche Konsequenzen.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Die Polizei empfiehlt allen Eltern daher, mit ihren Kindern im Vorfeld ein klärendes Gespräch zu führen. Kinder unter 14 Jahren sind zwar noch nicht strafmündig, dennoch haben manche Streiche weitreichende Folgen. So können geschädigte Personen zivilrechtliche Forderungen und die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens einklagen. Dies kann unter Umständen für Eltern sehr teuer werden. Außerdem erfolgt ein Bericht an das Jugendamt. Daher lautet der Appell des Bundeskriminalamts: „Harmlose Streiche: Ja! – Sachbeschädigungen und Straftaten: Nein!“
Polizei greift rigoros durch
Auch Brauchtum macht Delikte nicht straffrei. „Farbschmierereien oder das Bestehlen anderer sind keine Kavaliers- sondern Strafrechtsdelikte, die von der Polizei ausnahmslos bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht werden“, warnt das Bundeskriminalamt. Zudem können meist als harmlos angesehene Taten – wie beispielsweise Lärmbelästigung und Bedrohen von Anwohnern, wenn diese keine Süßigkeiten herausgeben – strafrechtlich verfolgt werden.
So können sich Anwohner schützen
Fahrzeuge aller Art sollten bestmöglich in abgesperrte Garagen oder auf geschützte Parkplätze gestellt werden. Weiters empfiehlt die Polizei lose Gegenstände, wie Gartenmöbel und Spielsachen, nicht im Freien stehen zu lassen. Da es schon öfters vorgekommen ist, dass Briefkästen demoliert wurden, ist es sinnvoll, die Post davor zu entnehmen. Eine Beleuchtung an der Einfahrt oder in Gärten und Bewegungsmelder sollten die Kinder zusätzlich vor Vandalismus abschrecken.
Polizei sieht Halloween gelassen entgegen
Dennoch besteht kein Grund zur Panik. „Schon im vergangenen Jahr hat sich die Situation an Halloween gegenüber den Vorjahren beruhigt“, so Susanne Dilp von der Landespolizeidirektion Vorarlberg. Aus diesem Grund erwartet die Polizei auch heuer keine besonderen Vorkommnisse, wenn es wieder heißt „Süßes oder Sauers“.
Aufklärung an Schulen zeigt positive Wirkung
Am Beispiel der Marktgemeinde Rankweil zeigt sich, was eine konsequente und sachliche Aufklärung von Schülern zum Thema Vandalismus bewirken kann. So hatte Rankweil vor einigen Jahren zahlreiche Sachschäden an Halloween zu beklagen. Das nahm die Gemeindevertretung zum Anlass, in enger Zusammenarbeit mit den Schulen, die Rankweiler Schüler auf die Konsequenzen von Vandalen Akten und Lärmbelästigung hinzuweisen. „Seitdem herrscht in Rankweil Ruhe und es kam kaum mehr zu Anzeigen oder Beschwerden“, erklärt Bürgermeister Martin Summer gegenüber VOL.AT. Natürlich dürfen die Kinder in Rankweil weiterhin Halloween feiern, aber eben nicht auf zerstörerischer Weise.
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