Die Umwelthilfe wirft dem Autobauer vor, Verbraucher mit Werbung über saubere Dieselmotoren der C-Klasse in die Irre geführt zu haben. Dabei geht es unter anderem um die Aussage, dass die Stickoxid-Emissionen (NOx-Emissionen) durch die Abgasnachbehandlung um bis zu 90 Prozent reduziert werden könnten. Eine Daimler-Sprecherin meinte hierzu: “Die Klage halten wir für unbegründet. Wir weisen den Vorwurf der Verbrauchertäuschung zurück.”
Für das fragliche Mercedes-Modell hatte die DUH schon im Februar einen Entzug der Typengenehmigung des Modells gefordert. Das zuständige Flensburger Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte den Wagen bei seiner groß angelegten Nachprüfung im April hingegen nicht beanstandet.
Die Umwelthilfe kritisiert schon länger eine Einrichtung, die in einigen Dieselmotoren dafür sorgt, dass die Abgasnachbehandlung in bestimmten Temperaturbereichen heruntergeregelt wird. Sie hatte in einem Rechtsgutachten diese Praxis für nicht rechtens erklären lassen. Auch ein Gutachten für den Abgas-Untersuchungsausschuss im Bundestag war zu diesem Schluss gekommen.
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