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D: Visa-Ausschuss muss fortgesetzt werden

Der Visa-Untersuchungsausschuss des deutschen Bundestags muss fortgesetzt werden. Die Berliner Regierung wollte die Zeugenvernehmung vor den Wahlen vorzeitig beenden.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss einem Eilantrag von Union CDU/CSU und FDP gegen das von Rot-Grün durchgesetzte vorzeitige Aus des Ausschusses statt.

Es verpflichtete das Gremium, die Zeugenvernehmung solange fortzusetzen, bis der deutsche Bundespräsident das Parlament auflöst. Eine Begründung veröffentlichte das Gericht zunächst nicht. Sie soll noch nachgereicht werden. (Az.: 2 BvQ 18/02)

Der Ausschuss hatte Anfang Juni mit den Stimmen von SPD und Grünen die Zeugenvernehmung wegen der für September erwarteten Bundestagswahl vorzeitig beendet. Die rot-grüne Koalition begründete dies damit, dass nur so der gesetzlich vorgeschriebene Sachstandsbericht über die Arbeit des Ausschusses rechtzeitig vorgelegt werden könne.

Union und FDP sahen ihr Minderheitenrecht verletzt und klagten. Sie werfen der Koalition vor, sie wolle damit unter anderem die ursprünglich für den 8. Juli geplante Aussage von Innenminister Otto Schily (SPD) verhindern, der die Visa-Politik des Auswärtigen Amtes in Berlin intern kritisiert hatte.

Die Opposition wirft der Bundesregierung vor, nach dem Regierungswechsel 1998 die Visa-Politik gelockert und damit den massenhaften Missbrauch deutscher Einreise-Visa an der deutschen Botschaft in der Ukraine erleichtert zu haben. Der deutsche Außenminister Joschka Fischer (Grüne) verlor durch die Visa-Affäre in Umfragen drastisch an Beliebtheit.

Union CDU/CSU begrüßt Karlsruher Entscheidung zu Visa-Ausschuss

Die Union CDU/CSU im Bundestag hat die Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts zur Beweisaufnahme im sogenannten Visa-Untersuchungsausschuss als „vollen Erfolg“ begrüßt. Rot-Grün habe eine „schwere Niederlage erlitten“, sagte der Unions-Obmann im Ausschuss, Eckart von Klaeden (CDU) am Mittwoch vor Journalisten in Berlin. Der Verfassungsbruch von Rot-Grün ziehe sich wie ein roter Faden durch die Visa-Affare. Der Ausschussvorsitzende Hans-Peter Uhl (CSU) sagte der Nachrichtenagentur AFP, er sei „natürlich sehr zufrieden“ mit der Karlsruher Entscheidung.

Nachdem die Rolle von Außenminister Joschka Fischer (Grüne) im ersten Teil der Zeugenbefragungen geklärt worden sei, könne jetzt die Rolle von Innenminister Otto Schily (SPD) erörtert werden, sagte Uhl weiter. „Der zweite Teil des Ausschuss heißt: Der zuständige Innenminister protestiert gegen den Visa-Missbrauch und wird vom Kanzleramt zurückgepfiffen.“ Dies müsse nun aufgeklärt werden. Uhl kündigte an, am Freitag einen neuen Fahrplan für die weiteren Zeugenbefragungen mit den übrigen Ausschuss-Mitgliedern vereinbaren zu wollen. Er hoffe hier auf eine einvernehmliche Lösung.

Auch der FDP-Obmann im Ausschuss, Hellmut Königshaus, sprach von einem „sehr guten Ergebnis“. Union und FDP erklärten, sie seien bereit, sich mit Rot-Grün auf einen einvernehmlichen Zeitplan für die weitere Ausschussarbeit zu einigen.

Die SPD reagierte indes mit Verwunderung auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes. „Wir waren total überrascht, werden uns aber an den Beschluss halten und ihn Punkt für Punkt durchführen“, sagte der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses, Volker Neumann, am Mittwoch in Berlin. Die Zeugen sollten zu den vorgesehenen Terminen geladen werden. Es sei denn, man einige sich mit der Opposition auf ein anderes Vorgehen. Schily soll am 8. Juli vor dem Ausschuss aussagen.

Schily selbst erklärte sich zu einer baldigen Zeugenaussage vor dem Visa-Untersuchungsausschuss bereit. Der SPD-Politiker zeigte sich am Mittwoch in Berlin überrascht von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Beweisaufnahme fortsetzen zu lassen. Für eine Aussage stehe er aber „selbstverständlich“ zur Verfügung. „Ich kann sicher einiges zur Aufklärung des Sachverhaltes beitragen“, sagte Schily.

Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auf Antrag von Union und FDP entschieden, dass die mit rot-grüner Mehrheit im Ausschuss beschlossene Beendigung der Beweisaufnahme verfassungswidrig sei. Nach dem einstimmig getroffenen Beschluss muss der Ausschuss seine Arbeit bis zu einer möglichen Auflösung des Bundestages durch Bundespräsident Horst Köhler wieder aufnehmen.

Der Ausschuss war am 17. Dezember 2004 vor allem auf Drängen der Union eingesetzt worden, um Unregelmäßigkeiten bei der Visa-Vergabe insbesondere in der Ukraine zu untersuchen. Der Ausschuss soll klären, ob durch die rot-grüne Visa-Politik illegale Einwanderung, Schwarzarbeit und Zwangsprostitution gefördert worden ist. Höhepunkt war die Vernehmung von Außenminister Fischer Ende April, der persönliche Fehler eingeräumt hatte.

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