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D: Nachbesserung des Stasi-Akten-Gesetzes

Nach dem Urteil des deutschen Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Stasi-Akten über Ex-Kanzler Kohl erwägen Politiker von Regierung und Opposition eine Nachbesserung des Gesetzes.

Die Innenexperten von SPD und FDP, Dieter Wiefelspütz und Max Stadler, kritisierten im Berliner „Tagesspiegel“ (Samstagausgabe), dass das Gericht zwischen der Herausgabe von Akten an Wissenschaftler und an Journalisten unterschieden habe.

Stadler sagte der Zeitung, er halte eine Novelle des Gesetzes für nötig. Zwar begrüße er die Stärkung des Persönlichkeitsrechts durch das Gericht ausdrücklich. Die Besserstellung der Forschung gegenüber den Medien sei aber „weder gerechtfertigt noch durchhaltbar“.

Wiefelspütz erklärte, beim Zugang zu Stasi-Unterlagen habe der Gesetzgeber eine Unterscheidung zwischen Forschung und Medien nie beabsichtigt. Er sei verwundert, dass das Gericht die Auswertungsmöglichkeiten für Wissenschaftler und für Journalisten unterschiedlich bewertet habe. Medien und Forschung hätten das gleiche Erkenntnisinteresse. Ob Änderungen nötig seien, könne man aber erst sagen, wenn das Urteil schriftlich vorliege.

Bereits am Donnerstag hatte sich der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele dafür ausgesprochen, dass der Bundestag die Urteilsgründe dahingehend überprüft, ob ein erneutes gesetzgeberisches Handeln angezeigt ist. Das Gericht blockiere die Ziele des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und erschwere die Aufarbeitung des Wirkens der DDR-Staatssicherheit erheblich. Das Urteil ignoriere auch die Absicht der letzten Gesetzesänderung, wenigstens jene Dokumente der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, die sich mit dem politischen Handeln und Denken von Regierung und Opposition befassten.

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