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D: Hartz muss nicht ins Gefängnis

Das Landgericht Braunschweig hat den früheren VW-Personalvorstand wegen Untreue und Begünstigung eines Mitglieds des Betriebsrates zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. 

Außerdem müsse Hartz eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 1.600 Euro zahlen, sagte die Vorsitzende Richtern Gerstin Dreyer am Donnerstag. Das sind gemessen an den Einkünften von Hartz umgerechnet 576.000 Euro.

Hartz hatte dem einflussreichen früheren VW-Betriebsratschef Klaus Volkert Sonderzahlungen in Millionenhöhe zugeschanzt und ihn damit „gekauft“.

Eine Haft hatte Hartz bereits in der vergangenen Woche mit seinem Geständnis abgewendet. Das Urteil war nicht anders erwartet worden. Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten sich bereits vor Prozessbeginn auf einen umstrittenen „Deal“ verständigt. Die Anklage hatte dem 65 Jahre alten Hartz Untreue in 44 Fällen und unrechtmäßige Begünstigung von Betriebsräten vorgeworfen.

Der Arbeitsmarktreformer war im Juli 2005 im Zuge der Affäre um Korruption, Lustreisen und Sexpartys auf Firmenkosten zurückgetreten. Sein Prozess, der bereits nach zwei Verhandlungstagen beendet wurde, ist erst der Beginn der juristischen Aufarbeitung des Skandals, der den Wolfsburger Autobauer zutiefst erschüttert hatte. Weitere Prozesse sind zu erwarten.

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