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D: Fischer-Auftritt im Visa-Ausschuss

Der deutsche Außenminister Joschka Fischer wird am Montag (ab 10.00 Uhr) zum ersten Mal im Visa-Untersuchungsausschuss des deutschen Bundestages in Berlin aussagen.

Der voraussichtlich ganztägige Zeugenauftritt, der live im Fernsehen verfolgt werden kann, wird mit großer Spannung erwartet. Der Grünen-Politiker hat zwar die politische Verantwortung für die Missstände an den deutschen Botschaften in Osteuropa übernommen, sich bisher aber noch nie konkret zu Hintergründen und Details geäußert.

Die CDU/CSU wolle von Fischer wissen, wie es zu den Visa-Erlässen von 1999 und 2000 gekommen sei, wann er von den Missständen erfahren und was er dagegen unternommen habe, sagte der Unions-Obmann in dem Gremium, Eckart von Klaeden, am Wochenende. „Außenminister Fischer kann sich jetzt aus der Verantwortung für den Visa-Missbrauch nicht mehr stehlen. Das werden wir in der Befragung am Montag deutlich machen.“

Auf der Beliebtheitsskala deutscher Politiker ist Fischer im Zuge der Affäre steil abgestürzt. Seit Jänner sei sein Zustimmungswert um 20 Prozentpunkte auf 54 Prozent gefallen, berichtete das Hamburger Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ unter Berufung auf eine Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes TNS Infratest. Dies sei der tiefste Stand seit Fischers Amtsantritt 1998. Beliebtester Politiker ist der Umfrage zufolge nun Bundespräsident Horst Köhler mit 72 Prozent Zustimmung.

Kurz vor dem Auftritt tauchten neue Zweifel an der bisherigen Verteidigungslinie Fischers auf. Nach Informationen der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ hatte das Auswärtige Amt den so genannten Volmer-Erlass im Frühjahr 2002 in einem entscheidenden Punkt für die Botschaft in Kiew aufgehoben, um die Prüfung von Visa-Anträgen wieder zu ermöglichen. Es kam damit einer Forderung der Vertretung nach, die darum ersucht hatte, Berlin möge seine „autoritative Auslegung“ der Anordnung für Kiew zurücknehmen.

Das Blatt wertete den Vorgang als Beleg dafür, dass die Auffassung von Fischer und seiner Partei, der Volmer-Erlass vom 3. März 2000 sei nicht ursächlich für den Visa-Missbrauch gewesen, nicht haltbar sei. Die Anordnung, der die Konsularbeamten anwies, „im Zweifel für die Reisefreiheit“ zu entscheiden, gilt als Auslöser für die Affäre um vermutete massenhafte Schleusung von Schwarzarbeitern und Zwangsprostituierten.

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