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D: Familienrichterin bedauert Vergleich

Die Frankfurter Familienrichterin, die mit ihrem Verweis auf ein Züchtigungsrecht des Mannes im Koran breite Empörung ausgelöst hat, bedauert laut einem Justizsprecher den Vorfall.

Sie habe nicht den Eindruck erwecken wollen, dass sie Gewalt in der Ehe billige und sei erschrocken über die Reaktionen, sagte der Sprecher des Amtsgerichts, Bernhard Olp, am Donnerstag gegenüber der Nachrichtenagentur AP.

Gleichwohl handle es sich bei der Begründung, mit der die Richterin Prozesskostenhilfe für die Scheidung einer Frau von ihrem marokkanischen Ehemann abgelehnt habe, um einen „schrecklich misslungenen Versuch“, der weder vertretbar noch akzeptabel sei, sagte Olp weiter.

Die Richterin habe aus ihrer eigenen Sicht alles getan, um die Frau vor Übergriffen ihres Mannes zu schützen. Aus diesem Grund habe sie auch keinen Anlass gesehen, für eine vorzeitige Ehescheidung Prozesskostenhilfe zu gewähren, erklärte Olp. Sie habe deswegen entschieden, formal den Ablauf des üblichen Trennungsjahres abzuwarten. Um dies zu begründen, habe sie einen Beleg im Koran gesucht und sei dann stolz gewesen, dass sie die Sure 4,34 als Quelle gefunden habe. Dass man daraus interpretieren könne, sie wolle den Koran auf das deutsche Recht anwenden, habe die Richterin nicht gesehen.

Olp erklärte, man werde etwaige disziplinarische Maßnahmen gegen die Juristin prüfen. Der scheidungswilligen Frau sei mittlerweile Prozesskostenhilfe gewährt worden. Er gehe allerdings nicht davon aus, dass jetzt noch ein Scheidungsurteil vor Ablauf des Trennungsjahres Mitte Mai gefällt werde.

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