Das Oberlandesgericht Hamburg folgte in seinem Urteil dem Antrag der deutschen Bundesanwaltschaft. Der Prozess musste zwei Mal neu aufgerollt werden, zuletzt deswegen, weil der deutsche Bundesgerichtshof das Strafmaß von sieben Jahren Haft als zu gering bemängelt hatte.
Der BGH hatte den Marokkaner im November als Helfer der Todespiloten des 11. September 2001 rechtskräftig der Beihilfe zu Mord in 246 Fällen sowie der Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung für schuldig befunden und die Festsetzung eines neuen Strafmaßes angeordnet. Nach dem Schuldspruch durch das Höchstgericht musste das Hanseatische OLG in der dritten Auflage des Prozesses gegen Motassadeq nur noch das Strafmaß festlegen. Das Hamburger Gericht hatte den Marokkaner August 2005 lediglich zu sieben Jahren Haft verurteilt, weil es nur die Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung als erwiesen ansah. Die Entscheidung über das Strafmaß für den 32-jährigen Motassadeq fiel bereits am zweiten Verhandlungstag. Das Gericht hatte ursprünglich fünf Prozesstage terminiert. Der Vorsitzende Richter machte aber bereits zum Auftakt am vergangenen Freitag deutlich, keine neuen Beweise mehr in der Sache zu sehen, und stellte ein schnelles Urteil in Aussicht. Die Verteidigung stellte keinen Antrag zum Strafmaß und kündigte den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens an.
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