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Coronavirus-Maßnahmen: Krisenfonds mit 4 Mrd. Euro kommt und Nulldefizit geht

Am Samstag wurden weitere Maßnahmen bekannt gegeben.
Am Samstag wurden weitere Maßnahmen bekannt gegeben. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Am Samstag wurden weitere Maßnahmen in Bezug auf das Coronavirus präsentiert. Unter anderem wird es einen Krisenfond mit 4 Milliarden Euro geben.

Die Bundesregierung und die Sozialpartner haben heute einen "Krisenfonds" als Antwort auf die Corona-Pandemie präsentiert, weitere Schritte können folgen, so Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Samstagvormittag vor Journalisten. Der Fonds ist vier Milliarden Euro schwer, 400 Mio. Euro entfallen auf ein neues Kurzarbeitszeitmodell.

Gesundheit wichtiger: Finanzminister sagt Nulldefizit ab

Als Reaktion auf die Mehrausgaben hat Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) heute das Nulldefizit abgesagt. "Das Budget 2020 wird keines sein, wo ich von einem ausgeglichenen Haushalt sprechen werde", sagte er - und ergänzte: "Ein ausgeglichener Haushalt ist immer wichtig, aber die Gesundheit der Österreicher, die Arbeitsplätze und der Standort ist wichtiger." Wie viel die Krisenbewältigung im Endeffekt kosten werde, sei noch nicht abschätzbar.

400 Millionen Euro stehen für Kurzarbeit zur Verfügung

Mit den 400 Mio. Euro für Kurzarbeit würden deutlich mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden als während der Finanzkrise 2009, betonte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP). Im Gegensatz zum jetzigen Modell, das eine Arbeitszeitreduktion von 80 Prozent vorsehe, könne im neuen Modus bis auf Null reduziert werden. Anträge auf Kurzarbeit sollen laut Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer (ÖVP) ab Montag möglich sein.

Diese Maßnahmen gibt es für Unternehmen

Modifizieren will die Regierung offenbar die im Epidemiegesetz verankerten Entschädigungsansprüche für Unternehmen, die von Betriebsschließungen betroffen sind. Notverstaatlichungen wären laut Kurz möglich, aber nicht aktuell. Auf die Frage, ob Österreich - wie die deutsche Regierung - im Fall des Falles zur Verstaatlichung zentraler Unternehmen bereit wäre, meinte Kurz: "Natürlich ist das möglich nach dem Epidemiegesetz. Dort, wo es nötig wäre, würden wir nicht davor zurückschrecken. Derzeit stellt sich diese Frage nicht."

Modifizieren will die Regierung aber offenbar die im Epidemiegesetz verankerten Schadenersatzansprüche. Diese sehen für Betriebe, die zur Bekämpfung des Coronavirus geschlossen werden, einen Anspruch auf Entschädigung für Verdienstentgang vor. Darauf angesprochen kündigte Kurz "einige Gesetzesänderungen" an, denn: "Das Epidemiegesetz stammt teilweise aus einer Zeit, die mit einer heutigen nicht vergleichbar ist." Details nannte er nicht.

Die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) verlangte zuvor von der Bundesregierung Rechtssicherheit bei Schadensersatzansprüchen. Bisher habe sich diese gegen Hotelsperren nach Paragraph 20 des Epidemiegesetzes gewehrt, aber nur dann hätten die betroffenen Unternehmen auch einen klaren Rechtsanspruch auf Entschädigung, hieß es heute zur APA.

Kogler lobte funktionierende "Konsens-Demokratie"

Für Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) dienen die Sofortmaßnahmen vor allem dazu, "das Blut im Wirtschaftskreislauf zu behalten". Die aktuelle Situation sei dramatischer als die Finanzkrise, denn diese habe oben (bei großen Banken, Anm.) begonnen - heute verbreite sich die Krise aber von unten nach oben. Kogler lobte daher die in der Krise funktionierende "Konsens-Demokratie".

"Es geht nicht um Kompromisse, es geht um Schicksale, um Existenzen", meinte denn auch ÖGB-Chef Wolfgang Katzian (SPÖ). Das soziale Netz müsse die Menschen auffangen, denn diese seien "nicht too big to fail, sondern too many to fail." An die Unternehmern appellierte er, das Kurzarbeitsmodell in Anspruch zu nehmen und Arbeitsplätze zu sichern und an die Arbeitnehmer, nichts ungeprüft zu unterschreiben.

Kritik kommt von Verkehrsgewerkschaft vida

Kritik kam von der Verkehrsgewerkschaft vida. "Wenn jetzt schon zu Beginn der Krise einige Unternehmer fordern, Beschäftigte mit sofortiger Wirkung kündigen zu können, dann zerstört das den gerade jetzt so wichtigen Zusammenhalt in der österreichischen Gesellschaft," so Vorsitzender Roman Hebenstreit. Die Industriellenvereinigung betonte ihre Zufriedenheit mit dem Sozialpartner- und Regierungspaket.

Die Arbeiterkammer fordert neben dem Kurzarbeitsmodell auch eine Lösung für jene Arbeitnehmer, die wegen der Corona-Krise mit Wiedereinstellungszusage gekündigt werden. AK-Direktor Christoph Klein befürchtet nämlich, dass sich Kleinbetriebe auch vom neuen Kurzarbeitsmodell überfordert sehen und ihre Mitarbeiter für die Dauer der Krise zum AMS schicken könnten.

NEOS wünschen sich ein Wirtschaftspaket

Kurz vor der Pressekonferenz von Regierung, Wirtschafts- und Arbeiterkammer am Samstag hatten noch die NEOS ihren Wunsch nach einem Wirtschaftspaket platziert. "Nur umgehende Liquiditätshilfen und ein couragiertes Sofort-Paket können eine drohende Abwärtsspirale und eine Kündigungswelle verhindern", so Parteichefin Beate Meinl-Reisinger.

Die Maßnahmen für Wirtschaft und Arbeitnehmer

Die Regierung hat am Samstag eine Reihe von Unterstützungsmaßnahmen angekündigt, um die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Wirtschaft abzufedern. Allen voran wird im Finanzministerium ein vier Mrd. Euro schwerer "COVID-19-Krisenbewältigungsfonds" eingerichtet und die Kurzarbeit wird deutlich ausgedehnt. Der für heuer erwartete Budgetüberschuss ist damit Geschichte.

HILFSFONDS: Zentrales Instrument zur Finanzierung der Krisenfolgen ist der mit vier Mrd. Euro dotierte Fonds, wobei Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Samstag schon deutlich gemacht hat, dass darüber hinaus noch weitere Maßnahmen folgen werden. Der Fonds soll jedenfalls sowohl die Maßnahmen zur Stabilisierung der Gesundheitsversorgung finanzieren, als auch die deutlich ausgeweitete Kurzarbeit (mit 400 Mio. Euro).

Auch die Abfederung von durch die Krise ausgelösten Einnahmenausfällen soll der Fonds übernehmen. Das Epidemiegesetz, das im Fall von Betriebsschließungen Schadenersatz für den Verdienstentgang vorsieht, will die Regierung novellieren. Weiters soll der Fonds Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und der Konjunkturbelebung finanzieren sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit Vorgaben an die Bildungseinrichtungen.

Um die Zahlungsfähigkeit der Firmen zu sichern soll es u.a. Kreditgarantien und Überbrückungskredite geben sowie die Stundung von Steuern und die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen. Bestehen soll der Fonds vorerst nur bis Jahresende: das Gesetz soll mit Ende 2020 wieder außer Kraft treten. Das Budgetprovisorium und der Finanzrahmen werden angepasst, um die entsprechenden Ausgaben zu finanzieren.

KURZARBEIT: Stark erweitert wird die Kurzarbeit. Um möglichst viele Menschen in Beschäftigung zu halten, sollen Unternehmen schon ab Montag ihre Mitarbeiter für ein neues Kurzarbeitsmodell anmelden können. Dieses sieht eine deutlich stärkere Arbeitszeitreduktion als bisher vor, inklusive der Möglichkeit, vorübergehend gar nicht zu arbeiten. Auch der Kostenersatz für die Unternehmer wird angehoben. Gut verdienende Arbeitnehmer sollen aber ebenfalls einen Beitrag leisten: die vollen 90 Prozent des Lohns erhält nur, wer maximal 1.700 Euro brutto verdient. Darüber schmilzt die Ersatzrate auf bis zu 80 Prozent ab.

LIQUIDITÄTSHILFEN: Um wichtige Unternehmen vor Zahlungsschwierigkeiten zu bewahren, soll es Liquiditätshilfen geben. Abgewickelt werden sollen diese über die Abbaumanagement-Gesellschaft des Bundes (ABBAG). Das ABBAG-Gesetz wird entsprechend novelliert.

SONDERBETREUUNGSZEIT: Auf eine gesetzliche Grundlage gestellt wird (im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz) auch die angekündigte Sonderfreistellung für Arbeitnehmer, die Kinder zuhause betreuen müssen. Wer nicht im "versorgungskritischen Bereich" arbeitet und dessen Kindergarten oder Schule wegen einer behördlichen Maßnahme teilweise oder vollständig schließen muss, der kann vom Arbeitgeber drei Wochen "Sonderbetreuungszeit" erhalten. Die Firma erhält dann ein Drittel des Lohnes ersetzt.

STRAFBESTIMMUNGEN: Geregelt werden auch Strafbestimmungen im Zusammenhang mit behördlich geschlossenen Firmen. Wer ein solches Verbot verletzt und die Betriebsstätte dennoch betritt, riskiert 3.600 Euro Strafe. Unternehmer riskieren Strafen bis zu 30.000 Euro.

>>> Alle Informationen zum Coronavirus lesen Sie hier

(APA/Red)

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