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Corona-Steuerpaket im Nationalrat beschlossen

Das Paket wurde im Nationalrat beschlossen.
Das Paket wurde im Nationalrat beschlossen. ©APA/HANS PUNZ
Der Nationalrat hat am Donnerstagabend ein umfassendes Steuerpaket zur wirtschaftlichen Bekämpfung der Corona-Krise beschlossen.

Unter anderem wird an der Mehrwertsteuer gedreht und werden Steuerschulden länger gestundet. Corona-Hilfen gibt es nur, wenn steuerliches Wohlverhalten vorliegt. Aus ökologischer Sicht interessant ist, dass die Normverbrauchsabgabe ausgeweitet und für schadstoffreiche Fahrzeuge erhöht wird.

Ermäßigter Steuersatz für Reparaturen eingeführt

Im Konkreten: Eingeführt wird - auch von der FPÖ unterstützt - ein ermäßigter Steuersatz von zehn Prozent für bestimmte Reparaturen, betreffend Fahrräder, Schuhe, Lederwaren, Kleidung oder Haushaltswäsche sowie für Frauen-Hygieneartikel. Zudem wird die befristete Senkung der Mehrwertsteuer auf fünf Prozent auf Speisen und Getränke in Restaurants, Hotelübernachtungen und Eintrittstickets im Kulturbereich verlängert. Bis Ende 2022 gänzlich von der Steuer befreit werden COVID-19-Impfstoffe.

Coronahilfen werden an steuerlich korrektes Verhalten gebunden. Um sie beziehen zu können, müssen sich Unternehmen bis zum Abschluss der Förderungsgewährung "steuerlich wohlverhalten". Im gegenteiligen Fall haben sie Förderungen zurückzuzahlen. Die Opposition lehnte diesen Passus ab, da er nur auf künftiges Verhalten abziele und nicht rückwirkend gelte.

Bisher sah das gesetzliche Ratenzahlungskonzept bei den Steuern eine Gesamtdauer von maximal zwölf Monaten mit 4,5 Prozent über dem Basiszinssatz vor. Durch die Änderung der Bundesabgabenordnung wird sowohl die Dauer der Rückzahlung auf maximal 36 Monate verlängert als auch der Zinssatz verringert. Letzterer wird zwei Prozent über dem Basiszinssatz liegen.

Rückstände können binnen 15 Monaten beglichen werden

Konkret können in der Phase 1 des Ratenzahlungsmodells die Rückstände binnen 15 Monaten - das ist der Zeitraum von Ende März 2021 bis Ende Juni 2022 - beglichen werden. Ist die Rückzahlung des gesamten ausstehenden Betrags bis Ende Juni 2022 nicht möglich, aber es wurde zumindest ein Drittel davon beglichen, kann in der Phase 2 dieses Modells binnen weiterer 21 Monate, das ist längstens Ende März 2024, die Rückzahlung erfolgen. Das Modell gilt grundsätzlich nur für "COVID-bedingte Rückstände", kann sich aber auch auf "Vor-COVID-Zeiten" erstrecken, sofern die Rückstände aus diesem Zeitraum nicht überwiegen.

Weiters im Paket enthalten: Der Haftungsrahmen für die COVID-19-Überbrückungsgarantien durch die AWS bzw. die ÖHT kann bis Ende Juni 2021 verlängert werden. In Sachen Transparenz sticht hervor, dass - wie schon länger von der Opposition verlangt - die Daten der Gemeindemilliarde veröffentlicht werden. Hier kam es zu einem einstimmigen Beschluss.

Den Grünen besonderes Anliegen war die Reform der Normverbrauchsabgabe. Damit werden beispielsweise Fahrzeuge zur Personen- und Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen generell NoVa-pflichtig werden. Damit integriert werden auch SUV, Pick-Ups und Vans, die als Klein-LKW gelten und oft von Firmen als solche angemeldet werden. Stark erhöht wird auch der CO2-Malus, die Deckelung der NoVa wird schrittweise angehoben. Alle Oppositionsfraktionen lehnten die auch im ÖVP-Wirtschaftsflügel umstrittenen Änderungen bei der Normverbrauchsabgabe ab.

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(APA/Red)

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