An den Schulen werden die Kinder bei Bedarf wie während des Lockdown betreut. Noch unklar ist, ob es für die Lehrer eine Testpflicht gibt.
Test nicht verpflichtend
Für Schüler und Eltern gibt es jedenfalls keine Verpflichtung zur Testteilnahme - vor allem Oberstufenschüler sollen aber explizit dazu angesprochen werden. Wer am 7. und 8. Jänner Betreuungsbedarf hat, kann seine Kinder in die Schule schicken. Regulärer Unterricht findet an diesen beiden Tagen aber noch nicht statt.
Neue Tests im Einsatz
Bei den Tests selbst tut sich auch etwas: Zum Einsatz kommen wird eine neue Testgeneration, bei der nicht mehr so tief in den Nasen- bzw. Rachenraum vorgedrungen werden muss.
(APA)
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