Von Christiane Eckert
Es war ein Dilemma, in dem das Personal des Bregenzerwälder Altenwohnheims im Dezember 2020 steckte. Sechs Personen der Belegschaft in Quarantäne geschickt, immer wieder neue Herausforderungen mit Schwerkranken und Betagten. „Es war so ein Chaos, die anderen hatten keinen Zugriff auf die EDV, deshalb habe ich mich damals entschieden, doch zur Arbeit zu gehen“, so der heute 59-Jährige, der nun ohne Job dasteht. Er wurde entlassen. Mehrfach habe er das Heim betreten, allerdings immer durch den Keller, mit der vorgeschriebenen FFP2-Maske und darauf geachtet, dass er den Mindestabstand einhalte. Rückblickend war sein Verhalten falsch, weiß er heute, aber damals waren alle überfordert und er sah keine andere Lösung. Dass er noch am 23.12. die Weihnachtskrippe aufstellte, war auch falsch, doch er wollte den Heimbewohnern, die dermaßen isoliert waren, diese Tradition nicht auch noch nehmen.
Verurteilt
Mit vor Gericht stand auch eine 56-jährige Angestellte des Heims. Ihr wird vorgeworfen, dass sie nach Kenntnis des positiven Tests nicht sofort das Heim verließ, sondern 20 Minuten lang am PC Arbeiten verrichtete, ehe sie ging. „Es hätte faktisch keinen Unterschied gemacht, auch 20 Minuten zuvor hätte sie durch das Haus gehen müssen“, so Verteidiger Heinz Koller, der sich engagiert für die beiden Angeklagten einsetzt. An einem Schuldspruch wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten führt laut Richter Wallnöfer kein Weg vorbei. Drei Monate auf Bewährung plus 960 Euro Geldstrafe für den ehemaligen Heimleiter. 960 Euro, die Hälfte davon auf Bewährung, für die ehemalige Heimangestellte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(VOL.AT)
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