Derzeit dürfen Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution nicht betreten werden. "Die Situation wird jedoch laufend evaluiert und geprüft, ab wann eine Öffnung wieder möglich ist", hieß es. Der 1. Juli, von dem der "Kurier" berichtet, sei "noch nicht fixiert". In der jüngsten Novelle zur Covid-19-Lockerungsverordnung, die am Freitag in Kraft tritt, ist allerdings festgehalten, das jener Paragraf, der die Untersagung des Betretens von Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution untersagt, mit Ablauf des 30. Juni 2020 entfällt.
Sexarbeiter durch Härtefallfonds unterstützt
Die Gesundheit der Betroffenen hat laut Ministerium "oberste Priorität". "Nur wenn die Gesundheit der betroffenen Frauen und Männer gewährleistet werden kann, kann eine Öffnung stattfinden. Dafür sind die Pflichtuntersuchungen bei AmtsärtzInnen und in Ambulatorien (Untersuchung aufgrund von BGBl. II Nr. 198/2015, um das Freisein von Geschlechtskrankheiten zu befunden) wieder aufzunehmen. Die Durchführung dieser Untersuchung ist derzeit nicht möglich, da auf den Bezirksverwaltungsbehörden - bei denen die Untersuchung üblicherweise stattfindet - der Parteienverkehr derzeit ausgesetzt ist", schrieb das Ministerium in einem Statement.
Von den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde wird nach der Untersuchung ein Lichtbildausweis, der sogenannte "Deckel", ausgestellt. Ein Teil der Untersuchungen muss alle sechs Wochen wiederholt werden, das Vorliegen einer HIV- oder Syphilisinfektion mindestens in Abständen von drei Monaten.
Betroffenen helfen
Sexarbeiter sollen zudem durch den Härtefallfonds unterstützt werden. "Unbürokratische Direktauszahlungen sind ein notwendiger erster Schritt um Betroffenen zu helfen. Es handelt sich auch in Nicht-Corona-Zeiten um ein äußerst prekäres und ausbeutungsgefährdetes Arbeitsfeld, umso wichtiger ist die Sicherstellung der Finanzierung von entsprechenden Beratungsstellen und Hilfsorganisationen", hieß es. Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) plane, "dass im Rahmen der genannten Untersuchungen auch über Verhaltensweisen zur Vermeidung einer Infektion mit Sars-CoV 2 informiert werden soll, insbesondere über einzuhaltende Hygienemaßnahmen".
(APA/Red.)
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