Gleich zum Anfang: Der Nenzinger Budgetentwurf erhielt die Zustimmung aller Fraktionen und wurde einstimmig gefasst. Aufwänden in Höhe von 22,092 Millionen Euro stehen geplante Ausgaben in Höhe von 22,031 Millionen Euro gegenüber. „Der Voranschlag 2021 wurde im Vorfeld eingehend beraten und im Finanzausschuss und Gemeindevorstand ebenfalls einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen“, berichtet Bürgermeister Florian Kasseroler.
„Zusammengefasst lässt sich sagen, dass sich die Auswirkungen von Corona auf das abgeschlossene Finanzjahr 2020 nicht ganz so dramatisch entwickelt haben, wie ursprünglich angenommen. Das liegt einerseits an den Förderungen und Maßnahmen des Bundes sowie der Tatsache, dass sich der Einbruch der Kommunalsteuer bei den Nenzinger Unternehmen mit einem Minus von rund sechs Prozent in überschaubaren Grenzen hielt.“ Dadurch sei es möglich geworden, trotz starker Einbrüche bei den Ertragsanteilen einen soliden Voranschlag mit Investitionen von knapp drei Millionen zu erstellen – und das ohne Erhöhung des Gesamtschuldenstandes. „Auch die Rücklagen von 2,7 Millionen Euro müssen nicht angetastet werden und stehen für kommende geplante Projekte zur Verfügung“, so Kasseroler
Neubau Familienzentrum
Das wohl größte Projekt ist der geplante Bau des „Familienzentrum Sidlig“. Der Mietvertrag für den bisherigen „Kindergarten Gaisstraße“ läuft aus, ein Grundsatzbeschluss für den Neubau wurde von der Nenzinger Gemeindevertretung schon vor der Corona-Krise gefällt. Insgesamt sind heuer für das „Familienzentrum Sidlig“ 500.000 Euro veranschlagt. Im Bereich Ausbau Straßen sind 830.000 Euro im Budgetentwurf enthalten, für Wasser-/Kanalbau 322.000 Euro.
An Investitionsförderungen sind insgesamt 1,3 Millionen Euro berücksichtigt, konkret für die Volksschule Nenzing, den Mengbachzaun, öffentliche Gerinne sowie den Wasser- und Siedlungsbau. Noch ein Blick auf die Transferleistungen: An Beiträgen an den Sozialfonds sind im Budgetentwurf 2,25 Millionen Euro sowie an den Gesundheitsfonds 1,65 Millionen Euro enthalten. Die ausgewiesene Finanzkraft nach dem Gemeindegesetz beträgt 12,95 Millionen Euro – somit ergibt sich eine Vergabekompetenz für den Gemeindevorstand in Höhe von 129.546 Euro.
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