Dem gebürtigen Nigerianer war vor zwei Jahren auf Grund seiner Hautfarbe der Eintritt in ein Lokal in Linz verweigert worden. Der Unabhängige Verwaltungssenat hatte diese Vorgangsweise als rechtmäßig bestätigt.
Ausländer sind hier nicht erlaubt – so lautete die Begründung der zwei Türsteher. Das Magistrat der Stadt Linz hat die Türsteher und zwei Geschäftsführer daraufhin zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Unabhängigen Verwaltungssenat hob die Strafe jedoch wieder auf: Es sei gerechtfertigt, wegen befürchteter Drogenabsatzversuche nur jenes farbige Publikum ins Lokal zu lassen, das bereits zu den Stammgästen zähle. Für Chukwuma handelt es sich dabei um blanken Rassismus. Vom Europäischen Gerichtshof erwartet er die Feststellung, dass er in seinen Rechten verletzt wurde sowie eine angemessene Entschädigung.
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