Der bislang Unbescholtene hatte im Oktober versucht, einen Beamten zu überreden, ihm Kontrollen in seinem Feldkircher Chinarestaurant anzukündigen. “Versuchte Bestimmung zur Verletzung des Amtsgeheimnisses” nennt es das Gesetz. Das Chinarestaurant, bei dem der Koch damals arbeitete, war bereits des Öfteren in das Visier der KIAB geraten und musste auch bereits mehrmals Strafe bezahlen. Aus Solidarität sah sich der Angeklagte verpflichtet, seinem Chef zu helfen. Als er einen der Zollbeamten zufällig auf dem Merkurparkplatz traf, bot er diesem 1000 Euro. Doch er war an den Falschen geraten.
Koch angezeigt
Der Beamte lehnte nicht nur ab, sondern er zeigte den Koch auch an. Der Angeklagte hatte vor allem deshalb mit Solidarität gerechnet, weil der Zöllner indischer Abstammung ist. “Wir Ausländer müssen zusammenhalten”, drängte der Angeklagte den Beamten. “Derartige ‘Bestechungsversuche’ nehmen derzeit zu, vor allem in Chinarestaurants”, so Richter Norbert Melter.
Das Gericht befand den Angeklagten für schuldig und verurteilte ihn zu 500 Euro unbedingt, weitere 500 Euro wurden auf Bewährung ausgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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