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Chaos bei der Arbeitsinitiative Feldkirch

Feldkirch - Wie die Arbeiterkammer Vorarlberg in einer Aussendung bekanntgab, geht es momentan bei der mit öffentlichen Mitteln gespeisten Arbeitsinitiative Feldkirch (ABF) drunter und drüber.  Stellungnahme BGM Brändle

Wurde zuerst von der Geschäftsführung die Gründung eines Betriebsrates massiv behindert, gipfelte dieser Streit in der Kündigung eines maßgeblichen Initiators. Jetzt klagen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zudem über unhaltbare Missstände im Unternehmen.

Seit einigen Monaten versuchen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ABF einen Betriebsrat zu gründen, um unter anderem mehr Transparenz zwischen Geschäftsführung und Belegschaft zu ermöglichen. Diese werden seitens der Geschäftsführung massiv behindert und sogar beeinflusst. „Beispielsweise wollte die Geschäftsleitung dem Wahlvorstand weismachen, dass das Unternehmen fast ausschließlich aus Führungs–kräften besteht, die demnach aus ihrer Sicht nicht wahlberechtigt wären“, erklärt der Regionalgeschäftsführer der Gewerkschaft der Privatangestelten (GPA) Bernhard Heinzle.

Gegipfelt hat diese Auseinandersetzung mit der Kündigung eines maßgeblichen Initiators der Betriebsratsgründung. „Da diese Kündigung aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt erscheint, wird die AK Vorarlberg den betreffenden Mitarbeiter natürlich vor Gericht vertreten und diese Kündigung mit allen möglichen Mitteln bekämpfen“, sagt der Leiter des Bereichs Sozialpolitik in der AK Vorarlberg, Dr. Michael Simma.

Inzwischen klagen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch über unhaltbare Zustände in einzelnen Arbeitsbereichen bei ABF. Die Rede ist von unbeschreiblichem Druck auf die Belegschaft, von „mundtot machen“ bis hin zu unzumutbaren Arbeitsbedingungen.

Von der GPA und der AK Vorarlberg gibt es zur aktuellen Situation drei konkrete Forderungen an die Geschäftsführung bzw. an die Subventionsgeber:

  • sofortige Rücknahme der ungerechtfertigten Kündigung
  • Durchführung von Betriebsratswahlen ohne jegliche Behinderung und Beeinflussung durch die ABF-Geschäftsleitung
  • Prüfung der Vorgänge im ABF sowie Kontrolle der Verwendung der Subventionsmittel
  • (Quelle: AK Vorarlberg)
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