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Chancen für Anfechtung von Rückzahlungsbescheid

Schwarzach - Wer über die Zuverdienstgrenze hinaus Kindergeld bezogen hat, sollte nicht gleich zurückzahlen, das raten Vorarlberger Juristen.

Bei einer Anfechtung von Rückzahlungs-Bescheiden werden gute Chancen eingeräumt. Grund: Die Rechtslage rund um das Kinderbetreuungsgeld sei derart unklar, dass man Verfassungswidrigkeit geltend machen könnte.

Der Gesetzgeber ist verpflichtet, klar verständliche Gesetze zu erlassen. Vor allem denjenigen, die im guten Glauben das Kinderbetreuungsgeld bezogen haben, wird geraten den Bescheid beim Arbeits- und Sozialgericht anzufechten. Hier seien vor allem Selbstständige, Bäuerinnen und Studentinnen betroffen, für die es schwer absehbar ist, wie hoch ihr Einkommen zu Jahresende sei. Wenn es den Rückhalt einer Rechtsschutzversicherung gibt, wird von den Juristen empfohlen den Bescheid zu bekämpfen.

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