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CH: Rasen wird teurer

Ab 1. Januar 2005 gelten in der Schweiz strengere Gesetzte gegen Alko-Lenker. Staatsanwaltschaft und Kantonspolizei haben angekündigt, die neuen Bestimmungen konsequent umsetzen.

Nach neuem Recht sind Alkoholkontrollen durch die Schweizer Polizei auch dann möglich, wenn kein konkreter Verdacht auf Angetrunkenheit besteht. Das deshalb, weil nun wie in Österreich bereits 0,5 Promille strafbar sind. Saftige Strafen Wer also mit 0,5 Promille Auto fährt, hat eine Buße von 600 Franken zu akzeptieren, dazu kommen Gebühren in Höhe von 230 Franken (insgesamt 540 Euro).

In Österreich beginnt der Strafrahmen bei 215 Euro. Veränderungen gibt es auch für Fahrer, die unter Drogeneinfluss unterwegs sind. Mit einem Speichelschnelltest werden Lenker überprüft. Fahren nach durchschnittlichem Cannabis-Konsum – beispielsweise einem Joint – wird gleich bestraft wie das Fahren mit mehr als 0,8 Promille Alkohol: 900 Franken, zuzüglich Kosten in Höhe von 500 Franken (insgesamt 911 Euro).

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