“Laut der Entscheidung vom 25. Oktober fällt die Angelegenheit nicht in die Zuständigkeit unseres Gerichts”, erklärte die Sprecherin des Verwaltungsgerichts der APA. Weitere Details wollte sie zunächst nicht nennen und verwies auf den Entscheidungstext, der in den nächsten Tage in der ukrainischen Gerichtsdatenbank publiziert werden soll.
Seisenbachers Antrag hatte sich konkret gegen eine Entscheidung der Migrationsbehörde in Kiew-Petschersk gerichtet, die ihn wegen Verstößen gegen das Fremdenrecht zum Verlassen des Landes bis zum 12. Oktober aufgefordert hatte. Die von Österreich begehrte Auslieferung des Ex-Judokas, für den die Unschuldsvermutung gilt, war zuvor vom Justizministerium in Kiew wegen ukrainischer Verjährung der ihm von der Staatsanwaltschaft Wien vorgeworfenen Sexualdelikte mit Minderjährigen abgelehnt worden.
Keine gültigen Papiere
Am Donnerstag lag kein weiterer gerichtlicher Antrag Seisenbachers vor und auch die Migrationsbehörde hat nach Angaben der Gerichtsdatenbank bisher keinen Antrag auf eine Zwangsdeportation des Österreichers gestellt, der nach Ablauf der vorgegebenen Ausreisefrist möglich wäre.
Nach Entwertung seiner Reisepässe verfügt Seisenbacher derzeit über keine gültigen Reisedokumente und könnte nur in Absprache mit österreichischen Behörden nach Österreich ausreisen, wo auf ihn ein Prozess am Straflandesgericht Wien wartet.
(APA)
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