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Causa Mayer: Entscheidung steht bevor

Richter Erich Mayer ist seit Oktober 2010 suspendiert.
Richter Erich Mayer ist seit Oktober 2010 suspendiert. ©VN
Bludenz, Wien - Die Entscheidung, ob der suspendierte Bludenzer Gerichtsvorsteher Erich Mayer wegen Amtsmissbrauchs in Zusammenhang mit der Bewilligung von Exekutionsanträgen angeklagt wird, steht offenbar kurz bevor.

Die Causa befindet sich im „Enderledigungs-Stadium“, teilte der Sprecher der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, Martin Ulrich, auf VN-Anfrage mit. Sowohl der polizeiliche Anschlussbericht als auch das zweite Schriftsachverständigen-Gutachten seien eingetroffen. Ulrich geht davon aus, dass bis Ende Jänner über eine mögliche Anklage entschieden wird. Anschließend wandert der genehmigungspflichtige Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Justizministerium, wo der Vorschlag – Anklageerhebung oder Einstellung des Verfahrens – noch einmal juristisch geprüft wird. Dem Vernehmen nach soll Mayer teilweise geständig sein. Sein Anwalt, Martin Mennel, wollte am Dienstag auf VN-Anfrage keinen Kommentar zu der Causa abgeben.

Seit August 2010 anhängig

Aufgeflogen war der Fall im August 2010. In einer anonymen Anzeige, die den VN vorliegt, wurden schwere Vorwürfe gegen den Richter erhoben. Demnach soll Mayer die Leiterin der Exekutionsabteilung damit beauftragt haben, seine Unterschrift zu fälschen und in seinem Namen Exekutionsanträge zu bewilligen. Auf diese Art und Weise könnten zwischen 2008 bis 2010 mehrere Hundert Bewilligungen zustande gekommen sein. Wie in der Anzeige vermutet wird, wollte sich der Richter den „umfangreichen Arbeitsaufwand ganz einfach ersparen“. Bereits kurz nach Beginn der Ermittlungen erklärte die Korruptions-Staatsanwaltschaft, es gebe Hinweise, „dass zumindest in formeller Hinsicht nicht korrekt gearbeitet wurde und bei gewissen Akten entgegen der gesetzlichen Bestimmungen keine richterliche Überprüfung stattfand“. Ins Visier der Strafverfolger geriet auch die damalige Geschäftsstellenleiterin. Sie steht im Verdacht, die mutmaßlichen Unterschriftenfälschungen gedeckt haben. Zudem soll sie einer Mitarbeiterin mit Jobverlust gedroht haben. Sechs weitere Justizmitarbeiter werden als Beschuldigte geführt, weil sie von den Fälschungen gewusst haben sollen, diese aber nicht angezeigt haben.

Suspendierung, Versetzungen

Nach dem Auffliegen der Affäre blieb im Bludenzer Gericht jedenfalls kein Stein auf dem anderen: Gerichtsvorsteher Mayer wurde vom Dienst suspendiert, die Chefin der Geschäftsstelle und die Leiterin der Exekutionsabteilung nach Feldkirch versetzt. Zwei Gerichtsmitarbeiter, die Missstande aufzeigten und in Frühpension geschickt wurden, brachten Amtshaftungsklagen wegen Mobbing ein.

Fast zeitgleich nahmen Revisoren des Oberlandesgerichts Innsbruck die Exekutionsabteilung unter die Lupe. Gemäß einer Anfragebeantwortung der früheren Justizministerin Claudia Bandion-Ortner wurden damals mehr als 7000 Exekutionsakten aus den Jahren 2009 und 2010 überprüft. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

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