Hintergrund: Rzeszut hatte einer vom Innenministerium eingesetzten Evaluierungskommission angehört, die allfälligen behördlichen Versäumnissen bei der Suche nach der im Frühjahr 1998 verschwundenen Natascha Kampusch nachgehen sollte.
Einzeltäter-Theorie im Fall Kampusch
In dieser Funktion sorgte Rzeszut selbst in ihm wohlgesonnenen Kreisen für Irritationen, indem er öffentlich ein Gutachten anzweifelte, das Wolfgang Priklopil als Einzeltäter auswies. Weiters unterstellte der Spitzenjurist dem Entführungsopfer, eine Schwangerschaft verheimlicht zu haben.
Polizist ermittelte illegal
Als ein Polizist ohne Ermittlungsgrundlage illegal in einer niederösterreichischen Volksschule versuchte, an die DNA eines Mädchens zu gelangen, um Klarheit zu erlangen, ob es sich dabei um die leibliche Tochter Kampuschs handelt, berief sich dieser Beamte auf Rzeszut.
Ermittlungen gegen Johann Rzeszut
Daraufhin wurde Rzeszut im Ermittlungsverfahren gegen den – mittlerweile in erster Instanz wegen Amtsmissbrauchs zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilten – Polizisten förmlich als Zeuge vernommen. Der Ex-OGH-Präsident versicherte unter Wahrheitspflicht, den Mann nicht zu kennen. Die Ergebnisse einer Rufdaten-Rückerfassung sollen allerdings den früheren OGH-Präsidenten widerlegen: Rzeszut und der Polizist sollen in Wahrheit mehrfachen telefonischen Kontakt gehabt haben.
(apa/red)
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