Das Urteil des Straflandesgerichts Wien vom Oktober 2007, mit dem der Polizeigeneral wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung des Amtsgeheimnisses in jeweils zwei Fällen zu 15 Monaten bedingt verurteilt worden war, ist rechtskräftig.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in nichtöffentlicher Sitzung die Nichtigkeitsbeschwerde Horngachers als unbegründet zurückgewiesen. “Der Schuldspruch der ersten Instanz ist mit der druckfrischen Entscheidung in sämtlichen Punkten vollinhaltlich bestätigt”, gab der Pressesprecher des Höchstgerichts, Kurt Kirchbacher, Dienstagmittag gegenüber der APA bekannt.
Die Entscheidung über die anhängigen Berufungen gegen das Strafausmaß – während Horngacher um eine Strafreduktion ersucht, tritt die Staatsanwaltschaft aus generalpräventiven Gründen für eine höhere Strafe ein – hat der OGH dem Oberlandesgericht (OLG) zugewiesen. Das OLG wird sich vermutlich im Herbst damit auseinandersetzen.
Sollten dabei die 15 Monate bestätigt bzw. die Strafe nicht unter zwölf Monate gesenkt werden, wäre damit für Horngacher der automatische Amtsverlust verbunden. Er würde diesfalls auch den Anspruch auf eine Beamtenpension verlieren und müsste sich nach einem völlig neuen Job umsehen.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.