Von Christiane Eckert/VOL.AT
Ob die neun Angeklagten, einer konnte bereits nach einer Diversion mit 3000 Euro Bußgeld gehen, schuldig- oder freigesprochen werden, ist noch offen, doch was allen Beteiligten in jedem Fall bleibt, sind enorme Verteidigungskosten. Überschlägt man die angesetzten Tage günstigenfalls mit rund sechs Stunden Verhandlung pro Tag, ergibt dies bereits 120 Stunden. Dass ein Rechtsanwalt keinen „Schnäppchenstundenlohn“ hat, liegt auf der Hand. Dazu kommt Vorbereitung, Spesen, Anfahrt, der Umstand, dass er in dieser Zeit nichts anderes arbeiten kann. 50.000 Euro sind hier keine überzogene Schätzung. Natürlich steht es jedem frei, allenfalls „günstigere“ Pauschalen aus zu verhandeln. Verfahrenshilfe, also Gratisanwalt, hat jedenfalls keiner der Beschuldigten.
Noch nicht alles
Zu diesen Verteidigerkosten kommen noch die Gerichtskosten, also jener Betrag, den das Gericht für Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlung kassiert. Bei einem Schöffenprozess reicht der Rahmen von 250 bis 5000 Euro, wobei hier eher letzterer Betrag in Betracht kommt. Die Gerichtskosten sind allerdings nur im Falle eines Schuldspruches zu bezahlen, im Falle eines Freispruches, trägt diese der Bund. Auch im Falle von Vermögenslosigkeit, können diese Kosten für uneinbringlich erklärt werden. Ordentlich zu Buche schlagen auch immer die Kosten für notwendige Sachverständigengutachten. In diesem Fall jene des toxikologischen Umweltsachverständigen. Bei Gutachtenskosten versucht man diese allerdings jenen Personen zuzuordnen, für welche das Gutachten überhaupt von Bedeutung war.
Enorme Belastung
Unabhängig davon, wie der Prozess ausgeht, auf die Angeklagten kommt selbst im Falle eines Freispruchs eine enorme Kostenbelastung zu. Rechtsschutzversicherungen helfen hier nicht weiter und neben viel Zeit und Ärger, hat man auch in einem Strafverfahren selbst als Unschuldiger mit Spätfolgen zu kämpfen.
(Red.)
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