Von Christiane Eckert
Am ersten Oktober beginnt am Landesgericht Feldkirch der Schöffenprozess in der Sache „Häusle“. Es geht um einige Umweltdelikte, Finanzvergehen, angeklagt sind zehn Personen, dauern soll der Prozess bis 21. November. Bei derart langen Verfahren kann der Termin aber nach vorne oder unter Umständen auch nach hinten rücken. Was bereits im Vorfeld organisiert wurde, ist die großzügige Beiziehung von Laienrichtern. Normalerweise werden dem Senat aus zwei Berufsrichtern noch zwei weitere Laienrichter aus dem Volke zur Seite gestellt. Da in diesem langen Zeitraum allerdings Krankheitsfälle oder sonstige plötzliche Hinderungsgründe denkbar sind, wurden ausreichend „Reserveschöffen“ geladen. Insgesamt wurden somit 20 Personen zu ihrem Ehrenamt, wie das Gesetz diese Bürgerpflicht umschreibt, geladen.
Erste Infos im September
Im September erhalten die Laienrichter erstmals die Möglichkeit, sich mit dem 18-bändigen Akt vertraut zu machen. Andreas Böhler, vorsitzender Richter in dem Verfahren, wird bei einem erstmaligen Treffen mit den Laien den Fall grob umreißen um den Laien einen Überblick zu verschaffen. Im Normalfall genügen kürzere Instruktionen, meist werden Schöffen eine halbe Stunde oder kürzer vor der Verhandlung geladen, wenn der Sachverhalt überschaubar ist. Hier geht es jedoch um lange Zeiträume, viele Angeklagte, eine Menge Daten und Fakten. Die Laien sollen schlussendlich mit gutem Gewissen am Ende dieses Mammutverfahrens ihre Entscheidung treffen, die immerhin lautet „schuldig“ oder „freigesprochen“.
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