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Causa Elsner - Rechtsanwälte loben Europäischen Haftbefehl

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Die österreichischen Rechtsanwälte sehen die Auslieferung von Ex-BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner als Zeichen für das Funktionieren des europäischen Haftbefehls.

Elsner sei nach
Österreich überstellt worden, „weil die rechtlichen Voraussetzungen
vorgelegen haben“ und nicht „weil ein Justizminister mit dem anderen
Justizminister gesprochen hat“, sagte Rechtsanwaltskammer-Präsident
Gerhard Benn-Ibler bei einer Pressekonferenz am Donnerstag.

„Auch ohne Intervention der Justizministerin wäre Elsner
ausgeliefert worden“, ist Benn-Ibler überzeugt. Ein politischer
Eingriff in ein rechtsstaatliches Verfahren liege nicht vor. Ohne den
2002 initiierten Europäischen Haftbefehl hätte die Auslieferung aber
deutlich länger als 150 Tage gedauert, glaubt der Chef der
Rechtsanwaltskammer.

Änderungen beim Weisungsrecht der Justizministerin über die
Staatsanwälte hält Benn-Ibler in diesem Zusammenhang nicht für
notwendig: „Das hat mit dem Weisungsrecht nichts zu tun.“ Er plädiert
für dessen Beibehaltung, freilich müsse jede Weisung im Akt
nachvollziehbar sein.

Diese Woche veranstaltet die Rechtsanwaltskammer die 35.
Europäische Präsidentenkonferenz der Anwaltschaft. Thema ist diesmal
„Better Regulation“, also der Versuch der EU, durch Vereinfachung und
Verbesserung der Gesetzgebung die Wirtschaft zu entlasten. In
Österreich prüft beispielsweise eine Arbeitsgruppe im
Justizministerium eine Reduktion der Informationspflichten für
Unternehmen. Benn-Ibler begrüßt die diesbezüglichen Pläne, fordert
aber die Einbeziehung der Rechtsanwälte.

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