Auf dem Programm der ganztägig anberaumten Verhandlung, die wieder unter Ausschluss der Öffentlichkeit über die Bühne gehen wird, steht unter anderem die Einvernahme von fünf weiteren Zeugen. Ob das mutmaßliche Opfer vor dem Schöffensenat aussagen wird, ist nicht bekannt. Wenn nicht, wird das Video der kontradiktorischen Einvernahme abgespielt. Laut Gerichtssprecher Reinhard Flatz sind für heute auch die Schlussplädoyers und die Urteilsverkündung vorgesehen. Kann das Beweisverfahren nicht beendet werden, geht der Prozess morgen weiter.
Beginnen wird der zweite Prozesstag mit der Einvernahme der Zeugen. Aufmarschieren werden Vizebürgermeisterin Erika Burtscher, Kulturstadträtin Barbara Schöbi-Fink sowie der Innenstadt-Ortsvorsteher und Stadtvertreter Dieter Preschle (VP). Sie alle nahmen im Herbst 2009 an der VP-Budgetklausur in Langenegg teil, bei der Berchtold seine (ehemalige) Stadtparteikollegin und langjährige Geliebte vergewaltigt haben soll. Ebenfalls in den Zeugenstand treten werden die Apothekerin Ingrid Heller und Ulrich Nachbauer. Der ehemalige VP-Stadtvertreter Nachbaur ist ein Bekannter des mutmaßlichen Opfers und Zeuge der Anklage.
Danach wird das mutmaßliche Opfer einvernommen bzw. das Video der kontradiktorischen Vernehmung gezeigt. Nach VN-Informationen dauerte die gerichtliche Vernehmung des mutmaßlichen Opfers über fünf Stunden. Die reine Abspielzeit des Videos beträgt dem Vernehmen nach ungefähr drei Stunden.
Prozesse, in denen es um Vergewaltigung oder sexuelle Belästigung geht, sind schwierig für die Gerichte. Meistens gibt es keine Beweise, fast immer steht ein Wort gegen das andere. So auch im Fall Berchtold. Der Schöffensenat bestehend aus der Berufsrichterin Claudia Egger und zwei männlichen Laienrichtern hat in dem Aufsehen erregenden Prozess somit eine schwierige Entscheidung zu treffen. Gibt es Zweifel an Berchtolds Schuld, gilt der Grundsatz in dubio pro reo (lat: Im Zweifel für den Angeklagten) und der Bürgermeister ist freizusprechen. Folgt das Gericht hingegen den Ausführungen der Anklage (… Berchtold war bewusst, dass die geschlechtlichen Handlungen gegen den Willen der Frau geschehen …), drohen dem Stadtchef mehrere Jahre Haft. Der Strafrahmen für Vergewaltigung beträgt zwischen einem und zehn Jahren Gefängnis. Für Berchtold, der die Vorwürfe vehement bestreitet, gilt die Unschuldsvermutung.
Gerichtssprecher Bildstein im Interview:
Berchtold erscheint:
2. Prozesstag – VOL Live berichtet live vom Landesgericht in Feldkirch:
(VN; VOL Live)
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