Ein junger Arbeiter wurde am Landesgericht Feldkirch von Richter Richard Gschwenter wegen unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften zu einer unbedingten Geldstrafe von 3.750 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der junge, bislang unbescholtene Mann zeigte sich geständig, unter anderem auch Jugendlichen Cannabis weiter gegeben zu haben. Er selbst konsumierte ebenfalls eifrig. Die Palette reicht von Cannabiskraut über Ecstasy, Kokain und Marihuana bis hin zu Kokain.
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