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Callgirl-Ring: "Justizskandal erster Güte"

&copy Bilderbox Symbolfoto
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SPÖ ortet Justizskandal rund um Callgirl-Ring in Wien - die Untersuchungen rund um einen Callgirl-Ring seien auch nur auf Grund des öffentlichen Drucks eingeleitet worden.

SPÖ-Bundesfrauen-Geschäftsführerin Stadlbauer kann es nicht glauben: In Österreich sei es notwendig, dass die Oberstaatsanwaltschaft eine Weisung an die Staatsanwaltschaft Korneuburg erteilen muss, damit es überhaupt zu einer Vernehmung von „ehrenwerten Herren“ komme, die die Dienste minderjähriger Prostituierte in Anspruch genommen haben, erboste sich die Abgeordnete bei einer Pressekonferenz am Mittwoch. „Es ist ein Justizskandal erster Güte“ und „unglaublich“, so Stadlbauer.

Untersuchungen nur wegen öffentlichem Druck

Die Untersuchungen rund um einen Callgirl-Ring in Wien seien auch nur auf Grund des öffentlichen Drucks eingeleitet worden. „Es ist so, dass ein Journalist die Polizeiarbeit machen muss“, bekrittelte Stadlbauer. Die „halbherzige bis gar keine Reaktion“ der zuständigen Ministerinnen Karin Gastinger (B) und Liese Prokop (V) zeige wieder einmal „eindeutig“, dass es überhaupt nichts nutze, dass in der Regierung so viele Frauen ein Ministeramt inne haben. Die Abgeordnete will jedenfalls an Prokop eine parlamentarische Anfrage stellen. Besonders kritisierte Stadlbauer auch das bisherige Schweigen der Frauenministerin Maria Rauch-Kallat (V). Scheinbare seien diese Frauen nicht das „Wunschklientel“ der Ministerinnen, vermutete die SPÖ-Politikerin.

Zwangsprostitution ein lukratives Geschäft

„Die Zwangsprostitution ist ein lukratives Geschäft, und wie wir sehen auch ein risikoarmes Geschäft“. Es stelle sich die Frage, ob der derzeitige Strafrahmen ausreiche. Die SP-Bundesfrauen-Geschäftsführerin forderte verschiedene gesetzliche Änderungen: Beispielsweise sollte die Beherbergung und Beförderung der Opfer unter Strafe gestellt werden.

Strafe für die Freier

Auch die „Freier“ – die Stadlbauer lieber „Sexkonsumenten“ nennen will – seien Teil des Systems und man müsse ihnen ebenso per Geldstrafe signalisieren, dass ihr Handeln vom Staat verurteilt werde. Beispielsweise bei „vorsätzlichem Voraussetzen einer Zwangssituation“ oder wenn ein Kunde bei einer Agentur bewusst ankündigt, ein „besonders brutaler Kerl“ zu sein, sollte dafür ein neuer Tatbestand geschaffen werden, forderte Stadlbauer. Die Geldstrafe könnte zweckgebunden an Opferschutzeinrichtungen ergehen, die sich ohnehin – wie die Wiener Hilfsorganisation für Sexarbeiterinnen LEFÖ – in einer „budgetären Notsituation“ befänden, schlug Stadlbauer vor.

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