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Angeklagter im Cain-Prozess erhielt "lebenslänglich"

Das Drama um den kleinen Cain hat ganz Österreich erschüttert. Heute muss sich Milosav M. (im Bild mit seinem Anwalt) vor Gericht verantworten.
Das Drama um den kleinen Cain hat ganz Österreich erschüttert. Heute muss sich Milosav M. (im Bild mit seinem Anwalt) vor Gericht verantworten. ©VOL.AT/ Schmidt
Der 27-jährige Angeklagte im Fall Cain, der Serbe Milosav M., ist am Freitag am Landesgericht Feldkirch wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.
Angeklagter im Cain-Prozess erhielt “lebenslänglich”
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Außerdem wurde die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt. Die Geschworenen sahen es nach nur knapp zweistündiger Beratung einstimmig als erwiesen an, dass M. durch seine Schläge den dreijährigen Cain im Jänner 2011 vorsätzlich getötet hat. Verteidiger Edgar Veith meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

“Brutale Vorgehensweise”

Als mildernd wurden dem 27-Jährigen sein eingeschränktes Geständnis sowie seine geminderte Zurechnungsfähigkeit zugestanden, erschwerend wirkte sich laut Richter Norbert Melter seine “brutale Vorgehensweise” aus. In Anbetracht der Grausamkeit der Tat sei das Gericht zur Erkenntnis gekommen, dass die Höchststrafe zu verhängen sei, so Melter in seiner Urteilsbegründung. Den Privatbeteiligten – dem Kindsvater und dem älteren Bruder von Cain – wurde wie gefordert Trauerschmerzengeld in Höhe von 100 Euro bzw. 25.000 Euro zugesprochen. Der Vater hatte lediglich einen symbolischen Betrag beansprucht. Aus juristischer Sicht sei das Urteil nicht nachvollziehbar, sagte Veith.

Angeklagter bestritt Tötungsabsicht

Der Angeklagte hatte während des gesamten Prozesses eine Tötungsabsicht bestritten und sich “nicht schuldig” bekannt. “Ich wollte nicht, dass er stirbt”, betonte M. mehrfach. In der Rekonstruktion der Ereignisse des 7. und 8. Jänners 2011 ergab sich, dass der Angeklagte das Kind – den jüngeren Sohn seiner damaligen Lebensgefährtin – mit der Hand und einem Besenstiel aus Aluminium zweimal exzessiv verprügelt hat.

Dabei musste sich Cain übers Sofa beugen, und M. schlug ihm “fünf-bis zehnmal” auf den Popo. Weil das Kind keine entsprechende Reaktion auf die Schläge zeigte, habe er einen abgebrochenen Besenstiel geholt, um Cain damit “etwa 20 Mal” aufs nackte Gesäß zu schlagen. Auf die Frage, ob ihm die Intensität der Schläge bewusst gewesen sei, sagte der Angeklagte: “Jetzt ist es mir klar”. Cain habe geweint, sonst habe er keine Auffälligkeiten gezeigt. Am 8. Jänner gab es erneut Schläge mit dem Besenstiel. Der Angeklagte betonte, dass er den kleinen Cain lediglich erziehen wollte.

Cains Körper war ein “Trümmerfeld”

Gerichtsmediziner Walter Rabl berichtete von Verletzungen Cains an Kopf und Rumpf in erschreckendem Ausmaß und sprach von einem “Trümmerfeld”. Der Dreijährige sei letztlich an einer Kombination aus Blutverlust und Fetteinströmung in den Blutkreislauf verstorben. Bei der Obduktion des Leichnams des Dreijährigen sei er “auf einen Befund gestoßen, wie er mir in meiner 30-jährigen Karriere noch nie untergekommen ist” und wie er ihn hoffentlich nie mehr erleben müsse, sagte Rabl. Er erklärte, dass die Aussagen des Angeklagten zum Verletzungsschema passten, allerdings nicht die von M. angegebene Anzahl der Schläge. Es sei davon auszugehen, dass “Dutzende Male” mit exzessiver Gewalt zugeschlagen wurde.

Gerichtspsychiater Reinhard Haller bejahte die Zurechnungsfähigkeit des 27-Jährigen zum Tatzeitpunkt. Durch die Medikamente, die der Angeklagte wegen einer schweren Muskelerkrankung einnehmen muss, sei aber eine “Minderung des Steuerungsvermögens” gegeben. Der Psychiater diagnostizierte eine Persönlichkeitsstörung, der Angeklagte sei aber normal intelligent und nicht geisteskrank. Er stellte eine negative Zukunftsprognose – “der Angeklagte hält sich selbst für gefährlich” – und empfahl im Fall eines Schuldspruchs eine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Zudem zeichnete Haller die “klassische Drogenkarriere” des Serben nach. Er hatte auch am Morgen des 7. und 8. Jänner jeweils Kokain konsumiert.

“Kind wurde erschlagen”

Im seinem Plädoyer erklärte der leitende Staatsanwalt Wilfried Siegele, dass das Kind “nicht geschlagen wurde, es wurde erschlagen”. Er forderte eine lebenslange Haftstrafe. Zur Untermauerung seiner Haltung übergab er den Geschworenen Fotos von der Kinderleiche. M. hatte diese in der Verhandlung nicht mehr anschauen wollen. In seinem Schlusswort begann er zu schluchzen, dass er jede Nacht von diesen Bildern träume. “Ich habe während der Schläge keine Sekunde gedacht, dass Cain sterben kann”, beteuerte er. Pflichtverteidiger Edgar Veith richtete das Augenmerk hingegen auf die Mutter von Cain, die nicht glaubwürdig sei und statt seines Mandanten für die Schläge an dem Dreijährigen verantwortlich sein könnte. Von Mord “kann keine Rede sein”, betonte Veith.

Verteidiger Edgar Veith über das Urteil

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(APA)
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