BZÖ zeigt Stronach wegen angeblicher Bestechung an
BZÖ-Chef Josef Bucher sowie weitere Abgeordnete behaupten, ihnen seien für einen Wechsel zu Stronach hohe Geldsummen geboten worden. Deshalb sehen sie den Verdacht der Bestechung. Josef Bucher habe 500.000 Euro offeriert bekommen, die orangen Mandatare Wolfgang Spadiut und Gerhard Huber ebenfalls “beträchtliche Summen”, bekräftigte ein BZÖ-Sprecher die schon länger im Raum stehenden Vorwürfe. Dies hätten sie inzwischen vor einem Notar eidesstattlich erklärt.
Strafrahmen bei ein bis zehn Jahre
In der Strafanzeige, die der EU-Abgeordnete Stadler für seine Partei einbringt, wird der Verdacht der versuchten Bestechung nach Paragraf 307 des Strafgesetzbuchs aufgebracht. Diesen Tatbestand begeht demnach, wer einem Amtsträger “für die pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts” anbietet (bzw. verspricht oder gewährt). Bei einem solchen “Vorteil” im Wert von mehr als 50.000 Euro beträgt der Strafrahmen laut Gesetz ein bis zehn Jahre.
Stadler: “frivole Angebote”
Stadler sprach von “frivolen Angeboten”. Den Verdacht auf Bestechung erläuterte er in Bezug auf die Geschäftsordnungen der Parlamentsfraktionen. Gängigen Kommentaren zum Strafgesetzbuch zufolge seien nämlich die Dienstpflichten von Abgeordneten auch in Bezug auf die jeweilige Klubgeschäftsordnung zu betrachen.
Im Team Stronach sieht man keinen Grund zur Beunruhigung. “Wir begrüßen das”, hieß es vielmehr. “Endlich muss das BZÖ den Wahrheitsbeweis antreten und kann nicht weiter ungestraft Unwahrheiten behaupten.”
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