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BZÖ-Hagen ortet "verheerendes Sicherheitsmanko"

Schwarzach - Laut Christoph Hagen (BZÖ) ist zur Sicherung der Landesgrenzen eine Aufstockung der Exekutive um mindestens 150 Beamte erforderlich. Zudem seien gesetzliche Verschärfungen bei sexuellem Missbrauch unumgänglich. "Verheerendes Sicherheitsmanko"  

„Ich habe versucht, mit zwei extremen Beispielen aufzuzeigen, dass die Sicherheitspolitik in Vorarlberg nicht so rosig ist, wie sie immer dargestellt wird”, so der designierte Landesparteichef des BZÖ, Christoph Hagen.

Missbrauch der Exekutive

Die offenen Grenzen stellen für das BZÖ in erster Linie eine angenehme Möglichkeit für Straftäter dar, ungehindert über die Grenze zu flüchten. Zudem werden die nach dem Schengenvertrag vorgesehenen Kontrollen im Hinterland „lediglich sporadisch oder sogar nur alibimäßig durchgeführt”, lässt sich aus der Presseaussendung des BZÖ entnehmen.

Hagen führt dies auf den Umstand zurück, dass das für Kontrollen vorgesehene Personal zunehmend „für Tätigkeiten des Finanzministeriums missbraucht wird” und nicht zur Erhaltung der Sicherheit eingesetzt wird. Seine Forderung: eine Aufstockung der Exekutive um mindestens 150 Beamte.

Sexualstrafrecht verschärfen

Mit der Thematisierung sexuellen Missbrauchs zielt Hagen vor allem darauf ab, den Menschen bewusst zu machen, dass sexueller Missbrauch nicht nur in Amstetten oder andernorts passiert, sondern auch im Ländle.

Ausgehend von einem konkreten Fall, der zwar einerseits auf sexuellen Missbrauch verweist, andererseits aber von keinem Gesetz geahndet werden kann, fordert er eine Verschärfung des Sexualstrafrechtes. Hierzu legt er einen Maßnahmenkatalog vor, der folgende Punkte umfasst:

1. Tilgungsfrist bei Sexualstraftaten abschaffen. Damit will das BZÖ verhindern, dass Vergewaltigungen und Kindesmissbrauch nicht wie bisher automatisch aus dem Strafregister gelöscht werden können.

2. Verjährungsfrist abschaffen. Da nach der Verjährung eines Sexualdeliktes die Täter nicht mehr bestraft werden können, sieht das BZÖ hier sofortigen Handlungsbedarf.

3. Strafverschärfung bei Sexualdelikten. Mit diesem Punkt fordert das BZÖ sowohl die Erhöhung der Mindeststrafen als auch die Verdoppelung der Strafrahmen.

4. Berufsverbot für Kinderschänder. Dies bezieht sich laut Hagen auf berufliche Tätigkeiten in Verbindung mit Kindern und Jugendlichen.

5. Ansiedelungsverbot für Sexualstraftäter. Damit fordert das BZÖ, dass es Triebtätern nicht gestattet ist, sich im Umkreis von Schulen, Spielplätzen oder ähnlichen Orten anzusiedeln.

6. Keine vorzeitigen Haftentlassungen. Dieser Punkt beinhaltet auch die Forderung, dass Triebtätern keine Hafturlaube mehr gewährt werden.

7. Sexualstraftäterdatei im Internet. Damit fordert die „Vorarlberger Sicherheitspartei” (Zitat Hagen) die Veröffentlichung von Sexualstraftätern im Internet.

8. Anzeigepflicht bei Gewalt an Kindern. Das bedeutet, dass es die Pflicht eines jeden werden soll, Missbrauch bzw. den Verdacht anzuzeigen.

9. Lebenslange Führungsaufsicht. Diesen Punkt begründet das BZÖ wie folgt: „Wer sich an unseren Kindern vergeht, fügt ihnen einen lebenslangen Schaden zu und muss daher selbst lebenslang unter Kontrolle stehen.

Im VOL Live-Interview konkretisiert Christoph Hagen einige seiner Vorstellungen.

 

BZÖ-Hagen: Zu viel “Crime” und zu wenig Polizei im Ländle

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BZÖ-Hagen: Sexual-Strafgesetz muss verschärft werden

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