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"Bye, bye Weinberg-Terrassen" - Simon Tschann baut Weinberg zurück

Der Vorwurf lautet: Tschanns Weinberg fehle die entsprechende Widmung
Der Vorwurf lautet: Tschanns Weinberg fehle die entsprechende Widmung ©Lerch - VOL.AT - VN
"Es ist zum WEINen - bye, bye Weinberg-Terrassen". So umschreibt der Bludenzer Bürgermeister-Kandidat Simon Tschann den Rückbau seiner Weinberg-Terrassen am Rungelin. Zuvor setzte es Kritik aus der Politik, er bebaue seinen Weinberg ohne entsprechende Widmung.
Weinberg-Causa: Heftige Kritik von Katzenmayer
Wie Simon Tschann Bludenz zum Blühen bringen will

Simon Tschann, der Josef Katzenmayer als Bürgermeister in Bludenz nachfolgen soll, hat in der Weinberg-Causa seine Ankündigung wahrgemacht und seine Weinberg-Terrasse am Rungelin zurückgebaut. Dem zuvorgegangen waren Vorwürfe der politischen Konkurrenz, wonach Simon Tschann die entsprechende Widmung für seinen Weinberg fehle.

#Terrassenrückbau #Familienweingut schreibt er unter seinen Facebook-Beitrag. Auf den geposteten Bildern zu sehen ist ein Bagger bei der Arbeit und viel aufgewühlte Erde am Weinberghang.

"Fehlende Widmung für landwirtschaftliche Nutzung"

Die NEOS warfen dem ÖVP-Politiker im Herbst des letzten Jahres vor, einen Weinberg ohne entsprechende Widmung für landwirtschaftliche Nutzung zu bebauen. Ohne Widmungsbeschluss der Stadtvertretung baue der ÖVP-Politiker oberhalb von Bludenz Weinreben an. "Darüber hinaus hat er auch das Ursprungsgelände verändert und Terrassen angelegt. Weder das eine noch das andere ist auf solchen Flächen erlaubt, die als Freihaltegebiet gewidmet sind", lautete der Vorwurf der Vorarlberger NEOS, der im Land Wellen schlug.

Als Freihaltegebiete sind nach Paragraf 18 im Raumplanungsgesetz Freiflächen festzulegen, die im öffentlichen Interesse, insbesondere zum Schutz des Landschafts- und Ortsbildes oder wegen der natürlichen Verhältnisse von einer Bebauung freizuhalten sind. Alle Freiflächen, die nicht als Landwirtschaftsgebiete oder Sondergebiete gewidmet sind, sind Freihaltegebiete. „Um ein solches für eine landwirtschaftliche Nutzung umzuwidmen, braucht es einen Beschluss der Stadtvertretung. Der liegt meines Wissens nicht vor“, sagte NEOS-Nationalrat Gerald Loacker im Oktober zur NEUEN.

Gegenüber den VN sagte Tschann damals:

"Die Idee zum Weingarten in Rungelin ist schon vor Jahren gereift. Erste Reben wurden bereits im Frühjahr 2017 beim Antioniuskirchle in Rungelin gepflanzt. Im Frühjahr 2018 wurde der Weingarten dann im sogenannten Hasafeld erweitert. Wir haben im guten Glauben gehandelt, da die Anpflanzung von Weinreben laut Raumplanungsgesetz auch in einer Freihaltefläche zulässig ist. Dass die Sicherung der Terrassen mit Baugitter und Netzen, die wir diesen Sommer vorgenommen haben, einem Bauwerk gleichzusetzen ist und damit eine Bauanzeige notwendig gewesen wäre, haben wir schlichtweg nicht gewusst. Als die Baurechtsabteilung der Stadt uns darauf aufmerksam gemacht hat, haben wir gehandelt und schriftlich angekündigt, die baulichen Maßnahmen zurückzubauen."  (Zum VN-Interview mit Simon Tschann)

Katzenmayer: "Fehler war nicht mehr zu korrigieren"

Bludenz-Bürgermeister Josef Katzenmayer meinte damals zur Weinberg-Causa rund um seinen vorgesehenen Nachfolger: Loacker irre sich, die Stadt habe schon längst reagiert. "Die Bediensteten dieses Hauses sind in der Sache sehr korrekt und auch im Sinne dieses Weinbergprojektes sehr konstruktiv mit den Projektbetreibern in Kommunikation getreten, aber leider war aufgrund der bestehenden Gesetzeslage der Fehler von Tschann und den anderen Weinbergpaten nicht zu korrigieren." 

Simon Tschann aus dem Bludenzer Stadtteil Rungelin soll 2020 auf Langzeitbürgermeister Mandi Katzenmayer folgen. Ein sogenanntes “Findungsteam” hat Tschann zum absoluten Favoriten für das Erbe Katzenmayers auserkoren,

Gegenüber VOL.AT sagte Tschann damals im Original-Wortlaut:

"Die Idee zum Weingarten in Rungelin ist schon vor Jahren gereift. Erste Reben wurden bereits im Frühjahr 2017 beim Antioniuskirchle in der Bludenzer Parzelle Rungelin gepflanzt. Im Frühjahr 2018 wurde der Weingarten dann erweitert und im sogenannten 'hasafeld' (Flurname) oberhalb von Rungelin realisiert. Dafür wurden steile und verwilderte Hangflächen in einem Gemeinschaftsprojekt mit rund 80 Mitstreitern (Weinreben-Paten) so kultiviert, dass zwei verschiedene Sorten Weinreben (Johanniter/Weißwein und Cabernet Cortis/Rotwein) gepflanzt werden konnten. Im Frühjahr 2019 wurde das Weinberg-Projekt dann auf die angrenzende Steinhalde ausgeweitet und das Gelände aus Sicherheitsgründen durch Terrassenvarianten erschlossen. Dafür wurden die mittlerweile begrünten Flächen unter anderem mit Baugittern gesichert."

Positive Stellungnahme

In einer Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung heißt es diesbezüglich wörtlich: 'Die Geländeveränderung von der Steinhalde zu den Erdterrassen stellt keine nachteilige Veränderung im Ablagerungsverhalten der Rungelinerberglawine dar. Es wird durch die terrassenartige Ausführung der neuen Geländegestaltung die Ablagerung von Lawinenschnee aufgrund der erhöhten Oberflächenrauheit des verzahnten Geländes zum Positiven beeinflusst . . . Aus der Sicht des wildbach- und lawinentechnischen Sachverständigen kann die Geländeveränderung nur positiv zur Kenntnis genommen werden.'

„Sofort gehandelt“

„Wir haben im guten Glauben gehandelt, da die Anpflanzung von Weinreben laut Raumplanungsgesetz auch in einer Freihaltefläche zulässig ist. Dass die Sicherung der Terrassen mit Baugitter und Netzen einem Bauwerk gleichzusetzen ist und damit offensichtlich eine Bauanzeige notwendig gewesen wäre, haben wir schlichtweg nicht gewusst und hier im Guten zu rasch gehandelt. Als die Baurechtsabteilung der Stadt Bludenz uns darauf aufmerksam gemacht hat, haben wir gehandelt und schriftlich angekündigt, die baulichen Maßnahmen – trotz der positiven Stellungnahme durch die Wildbach- und Lawinenverbauung – zurückzubauen.“

(Red.)

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