Peter Gridling bekämpft die vorläufige und auch eine allfällige endgültige Suspendierung als Leiter des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT). Man werde Beschwerden erheben, erklärte sein Anwalt Martin Riedl Donnerstag gegenüber der APA. Er widerspricht der Aussage von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ), die Suspendierung sei wegen der Ermittlungen gegen das BVT nötig.
Gridling-Anwalt will Beschwerde beim Verwaltungsgericht einlegen
“Schon ein gewisser taktischer Schachzug” war es in seinen Augen, dass Kickl die Suspendierung gleichzeitig mit der Überreichung des – längere Zeit zurückgehaltenen – Verlängerungsdekrets ausgesprochen hat. “Ein Schelm, wer Böses dabei denkt…”, merkte Riedl an.
Dass die Suspendierung nötig gewesen wäre, weil Gridling (wie auch vier weitere BVT-Kollegen) von der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft als Beschuldigter geführt wird, sieht der u.a. auf öffentliches Dienstrecht spezialisierte Rechtsanwalt “nicht hundertprozentig so”. Für eine Suspendierung müsste man schon ordentlich erheben, ob entsprechende Verdachtsmomente tatsächlich vorliegen.
Vorläufige Freistellung vom Dienst
Die am 13. März von Kickl ausgesprochene Freistellung vom Dienst ist erst einmal eine vorläufige. Jetzt muss die Disziplinarkommission des Innenministeriums binnen einem Monat entscheiden, ob Gridling endgültig suspendiert wird. Gegen beide sind Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht möglich, die Riedl namens seines Mandaten auch erheben wird.
Gridling selbst hat in der “Tiroler Tageszeitung” erklärt, er sei “sich keiner Schuld bewusst”. Bei den Ermittlungen geht es – soweit bekannt – darum, dass vom BVT rechtswidrig Daten des Wiener Rechtsanwalts Gabriel Lansky nicht gelöscht worden sein sollen. Auch die Weitergabe nordkoreanischer Passmuster aus österreichischer Produktion an Südkorea soll Gegenstand sein.
(APA/Red)
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