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BVT-Affäre: Erneute Suspendierung von Gridling wird geprüft

Wird Peter Gridling erneut suspendiert?
Wird Peter Gridling erneut suspendiert? ©APA/GEORG HOCHMUTH
Nach der Aufhebung der Suspendierung von BVT-Chef Peter Gridling prüft nun das Innenministerium eine erneute Suspendierung.
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Das Innenministerium hat nach der Aufhebung der Suspendierung von BVT-Chef Peter Gridling durch das Bundesverwaltungsgericht sofort eine neue Suspendierung geprüft. Das geht aus einem Aktenvermerk hervor, der “Standard” und “profil” vorliegt. Justizministeriums-Generalsekretär Christian Pilnacek nannte laut diesen Unterlagen zudem die Vorgehensweise des Innenministeriums einen “Skandal”.

Ministerium prüfte neue Suspendierung von BVT-Chef Gridling

Am 23. Mai, einen Tag nach Bekanntwerden der Aufhebung der Suspendierung Gridlings, meldet sich der Personalleiter im Innenministerium bei der Staatsanwältin Ursula Schmudermayer, die das strafrechtliche Verfahren gegen Gridling und Kollegen führt. Der Beamte wollte wissen, ob die Staatsanwaltschaft neue Akten übermitteln könne, um “zu prüfen, ob allenfalls eine neue Suspendierung auszusprechen sei”. Das Innenministerium erklärte laut “Standard”, dass es sich hierbei um ein normales Prozedere handle und der Dienstgeber zu solchen Handlungen verpflichtet sei.

Gridling war Mitte März kurz nach seiner Wiederbestellung als BVT-Chef suspendiert worden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt, ob Gridling wissentlich nichts gegen die widerrechtliche Nicht-Löschung von Datensätzen unternommen hat. Ende Mai hob das Bundesverwaltungsgericht Gridlings Suspendierung auf und sprach dabei von “weltfremden Pauschalisierungen” der Disziplinarkommission. Eine Woche später verkündete Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) den “Tag eins eines neuen Staats- und Verfassungsschutzes” – mit Gridling an der Spitze. Er solle eine Reform des Nachrichtendienstes leiten.

Kritik an Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft

“Profil” und “Standard” zitierten zudem aus einem Sitzungsprotokoll einer am 12. März stattgefundenen Dienstbesprechung im Justizministerium, an der neben Generalsekretär Pilnacek auch Mitglieder der Oberstaatsanwaltschaft Wien sowie der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) teilnahmen. Pilnacek eröffnet die Besprechung mit den Worten, dass eine direkte Kontaktaufnahme von Peter Goldgruber, seinem Gegenüber im Innenministerium, mit der Staatsanwältin “ein Skandal” sei. Daraufhin erklärt die Leiterin der WKStA, dass Goldgruber ja “als Anzeiger” aufgetreten ist.

Pilnacek äußert außerdem Kritik an der Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft. So ergebe sich “die Dringlichkeit” der Razzia für ihn nicht. “Man hätte Gridling um Informationen im Wege der Amtshilfe ersuchen können”, so Pilnacek. Mit der Einsatzgruppe gegen Straßenkriminalität (EGS) “einzumarschieren war wahnsinnig auffällig”, kritisiert der Generalsekretär. Die Staatsanwaltschaft erwidert, auf einen Überraschungseffekt gesetzt und eine Vertuschung befürchtet zu haben. Dass der Chef der EGS ein FPÖ-Politiker sei, habe die Staatsanwaltschaft nicht gewusst, heißt es.

“Kommentiere keine geheimen Inhalte”

Die Sicherstellung von zahlreichen Dokumenten sei nötig gewesen, da BVT-Beamte selbst nicht wussten, welche Inhalte sich auf den zahlreichen Datenträgern befinden. Anschließend diskutieren die Sitzungsteilnehmer noch über die Substanz der Ermittlungen. “Es müsse schon gesagt werden, dass nicht zu ermitteln auch keine Alternative ist”, sagt die Leiterin der WKStA. Pilnacek “nimmt dies zur Kenntnis und schließt die Sitzung”, so das Protokoll lapidar.

Bemerkenswert erscheint auch eine Äußerung der ebenfalls anwesenden Staatsanwältin Schmudermayer. Sie hatte die erste Zeugin vernommen, die Goldgruber vermittelt und ein Referent aus dem Kabinett Kickl als “Vertrauensperson” zur Einvernahme begleitet hatte. “Die Zeugin war ängstlich, es wurde der Eindruck vermittelt, dass eine Drucksituation vorherrscht”, sagte Schmudermayer laut dem Protokoll.

Pilnacek wollte sich dazu laut “profil” nicht äußern: “Ich kommentiere keine Inhalte, die nicht der Akteneinsicht unterliegen und daher geheim zu halten sind.”

(APA/Red)

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