Das 1998 verhängte Strafgeld von 102 Mio. Euro wurde nun endgültig auf 90 Mio. Euro gesenkt, teilte das höchste EU-Gericht mit. Diese Minderung hatte das EU-Gericht Erster Instanz beschlossen.
Das Urteil beendet einen jahrelangen Rechtsstreit zwischen VW und der EU-Kommission, die das Strafgeld angeordnet hatte. Der Konzern habe in den 90er Jahren systematisch deutsche Kunden am Kauf preisgünstiger VW-Autos in Italien gehindert, hatte es damals geheißen.
Auf eine Klage von VW hin hatte das EU-Gericht Erster Instanz im Juli 2000 das Bußgeld bereits auf 90 Mio. Euro gesenkt. Der Wolfsburger Konzern hatte im laufenden Prozess vergeblich beantragt, das erste Gerichtsurteil und auch die Entscheidung der EU-Kommission selbst aufzuheben.
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